Das Verzeichnis für Rechtsanwälte und Rechtsanwalts-Kanzleien

rechtsanwalt.at Forum

 Neues Thema  |  zum Anfang der Seite  |  Gehe zum Thema  |  Suche   Neueres Thema  |  Älteres Thema 
 Auslieferungsabkommen
Autor: Huber F. (---.teleweb.at)
Datum:   08.04.02 11:07

Mich würde interessieren ab welcher Delikte ein Auslieferungsabkommen in kraft tritt. Bei Mord oder dergleichen ist die Sache klar. Wie siehts da mit Schulden aus ? Und besonders ab welcher höhe muss ausgeliefert werden ?? Danke im VORAUS

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Auslieferungsabkommen
Autor: M.q. (---.ber.dial.de.colt.net)
Datum:   30.06.02 14:32

hallo,
Denke das ein Auslieferungsabkommen immer gilt,
egal bei welcher Straftat.oder?
gibt es eine Tat bei der das Auslieferungsabkommen nicht zählt?
Und...welche Länder liefern nicht aus?
Lieber Huber F wenn du mir Antwortest wäre es nett.
Ich kann dir dann auch mal eine mail Addresse geben.
Wie sieht es bei einer nicht Straftat aus?
Flucht zum beispiel
M.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Auslieferungsabkommen
Autor: Huber F. (---.adsl-dynamic.inode.at)
Datum:   30.06.02 18:19

tja wenn ich die Antworten auf diese fragen kennen würde hätt ich wohl kaum in dieses Formum geschrieben oder ?

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Auslieferungsabkommen
Autor: a.h. (---.speedy.com.ar)
Datum:   31.07.02 19:24

es kommt ganz auf en staat an, in dem der ,,schuldige" sitzt.
argentinien zB liefert selbst massenmoerder nicht aus (siehe nazis)

Antwort zu dieser Nachricht
 Thread Ansicht   Neueres Thema  |  Älteres Thema 


 
 Antwort zu dieser Nachricht
 Ihr Name:
 Ihre E-Mail:
 Betreff:
  Code-Wort: Geben Sie folgendes Wort genau so ein, wie es hier steht:
Sende Antworten als E-Mail an die obige Adresse.