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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Huber F. (---.teleweb.at)
Datum: 08.04.02 11:07
Mich würde interessieren ab welcher Delikte ein Auslieferungsabkommen in kraft tritt. Bei Mord oder dergleichen ist die Sache klar. Wie siehts da mit Schulden aus ? Und besonders ab welcher höhe muss ausgeliefert werden ?? Danke im VORAUS
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Autor: M.q. (---.ber.dial.de.colt.net)
Datum: 30.06.02 14:32
hallo,
Denke das ein Auslieferungsabkommen immer gilt,
egal bei welcher Straftat.oder?
gibt es eine Tat bei der das Auslieferungsabkommen nicht zählt?
Und...welche Länder liefern nicht aus?
Lieber Huber F wenn du mir Antwortest wäre es nett.
Ich kann dir dann auch mal eine mail Addresse geben.
Wie sieht es bei einer nicht Straftat aus?
Flucht zum beispiel
M.
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Autor: Huber F. (---.adsl-dynamic.inode.at)
Datum: 30.06.02 18:19
tja wenn ich die Antworten auf diese fragen kennen würde hätt ich wohl kaum in dieses Formum geschrieben oder ?
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Autor: a.h. (---.speedy.com.ar)
Datum: 31.07.02 19:24
es kommt ganz auf en staat an, in dem der ,,schuldige" sitzt.
argentinien zB liefert selbst massenmoerder nicht aus (siehe nazis)
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