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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Herbert Amant (---.oeamtc.at)
Datum: 24.09.14 14:43
Bitte um Hilfestellung
Situation:
Eine Mutter hat ein Haus mit Grundstück. Es sind zwei Geschwister. Eine wohnt mit ihrem Lebenspartner im Haus, in einer abgetrennten Wohnung im ersten und zweiten Stock, die Mutter im Parterre.
Die Schwester wohnt wo anders.
Das Verhältnis von Schwester zu Schwester ist gut und das Mutter Töchter Verhältnis ebenfalls gut.
Was sollte die Tochter im Haus machen (bzw. regeln), mit ihrer Mutter, damit sie im Erbfall das Haus bekommt oder aber auch Wohnen bleiben kann , ohne dass die andere Schwester Ansprüche stellen kann?
Sind folgende Lösungen möglich?
1. Mutter schenkt vor ihrem Tod das Haus der im Haus lebenden Tochter.
2. Mutter verkauft vor ihrem Tod das Haus an die im Haus lebende Tochter
3. Tochter im Haus macht einen Vertrag (den es bis dato noch nicht gibt) und dann welchen
4. Da keine Mittel bestehen (der Tochter im Haus) welche Kosten können entstehen bei Erbfall
5. Welche Regelungen kann man treffen damit die im Haus lebende Tochter in der Wohnung bleiben kann und ihre Schwester nicht ausbezahlen muss
Wenn noch andere Möglichkeiten bestehen, bin ich offen dafür.
Vielen Dank
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Autor: JLG (---.dsl.sil.at)
Datum: 29.12.14 21:19
1. Schützt nicht vor Pflichtteilansprüchen.
2. Das hilft nur, wenn das Haus zu einem marktkonformen Preis verkauft wird. Den kann man maximal um Fruchtgenuss und Wohnrecht reduzieren.
3. Da fehlt ein Teil. Sie können zwar ihr alleiniges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, aber das ändert nichts daran, dass ihre Schwester die Hälfte (bzw. ein Viertel) des Hauses erben wird.
4. Notar, Gerichtskommissär, Grundbucheintragung,...
5. Testament, um das Erbe der Schwester auf den Pflichtanteil zu reduzieren.
Grundsätzlich aber: Warum wollen Sie Ihre Schwester um ihr Erbe bringen?
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