Autor: JLG (---.dsl.sil.at)
Datum: 29.12.14 21:19
1. Schützt nicht vor Pflichtteilansprüchen.
2. Das hilft nur, wenn das Haus zu einem marktkonformen Preis verkauft wird. Den kann man maximal um Fruchtgenuss und Wohnrecht reduzieren.
3. Da fehlt ein Teil. Sie können zwar ihr alleiniges Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, aber das ändert nichts daran, dass ihre Schwester die Hälfte (bzw. ein Viertel) des Hauses erben wird.
4. Notar, Gerichtskommissär, Grundbucheintragung,...
5. Testament, um das Erbe der Schwester auf den Pflichtanteil zu reduzieren.
Grundsätzlich aber: Warum wollen Sie Ihre Schwester um ihr Erbe bringen?
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