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Autor: Kastlunger (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum: 07.08.14 17:02
Ich bin italienischer Staatsbürger mit Steuerwohnsitz (ab 1971) in Deutschland.
2005 verstarb mein Bruder (italienischer Staatsbürger mit Steuerwohnsitz in Südtirol/Italien): meine Mutter (ebenfalls italienische Staatsbürgerin mit Steuerwohnsitz in Italien) und ich waren zu je 50% Erben. Im Jahr 2005 war die Erbschaftssteuer in Italien abgeschafft.
Das Erbe meines Bruders bestand aus einem Besitz (Wohnung, Konto, Depot) in Italien und einem Depot (ca. 50.000 €) in Deutschland. Ich machte eine Erbschaftsanmeldung für das italienische Vermögen meines Bruders in Meran/Italien und für das deutsche Depot in Deutschland. Ich erhielt in Südtirol einen Erbschein für das italienische Vermögen und in Deutschland einen Erbschein für das deutsche Depot. Vom zuständigen deutschen Finanzamt erhielt ich die Mitteilung, dass keine Erbschaftssteuer anfällt (was mich sehr überrascht hat, da ich mit einer Erbschaftssteuer von 12 % gerechnet habe).
Mein Steuerberater ist der Meinung, ich hätte 2005 auch das italienische Vermögen meines Bruders beim deutschen Finanzamt melden müssen (Welterbe!) und er drängt mich eine entsprechende Selbstanzeige zu machen.
Daher meine zwei Fragen:
1. War es richtig, dass ich für das deutsche Depot keine Erbschaftssteuer zahlen musste?
2. Muss ich das italienische Erbe durch eine Selbstanzeige nachträglich deklarieren; und wenn ja, fällt dafür in Deutschland Erbschaftssteuer (plus Zinseszins) an oder fällt wie für das deutsche Depot keine Erbschaftssteuer an?
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