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 Delogierung, nicht Übernehmen der Gerichtszustellung
Autor: Cross-Border (---.public.t-mobile.at)
Datum:   04.09.14 19:24

Welche rechtlichen und nicht rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Während der Trennug habe ich meine Wohnung freiwillig verlassen (wurde mir pernament mit Wegweisung usw.gedroht).

Später wurde meine Genossenschaftswohnung wieder frei, bin ich zurückeingezogen.


Im Mai 2014 hat per Rechtsanwalt die Gesiba (Wohngennosenschaft) die 1500 EUR gemahnt. Ich war dienstlich untewegs aber bereits Ende Mai das Geld auf das RA Konto einbezahlt.

In der Zwischenzeit hat RA Antrag auf Delogierung beim BG Liesing gestellt.


Im Juni war ich dienstlich als Selbständiger auf einer Projektaquisiionreise im Ausland (EU Projekte). Als ich zurück kam, war eine Verständigung über eine behördlichen Schriftstück in Post. Bei Post habe ich erfahren, dass der bereits retourniert worden ist.

Ich habe eingeschriebenen Brief an Gericht gesendet mit Bitte den Schriftstück nochmals zuzusenden.

Ich habe nur Urteil bekommen, dass ich die Wohnung räumen soll (am 3.7.14 ist die Gerichtsverhandlung stattgefunden).

Eine Berufung wurde eingebracht (ich habe grossteils meiner Abwesenheit durch Bestätigungen diversen Projektpartner dokumentiert.).

Jetzt habe ich Verständigung vom RA erhalten, dass sich die Berufung beim Landesgericht Wien befindet...


Wie soll ich als Selbständiger beweisen dass, ich fast 4 Wochen im Ausland war (und Aufträge auch für Österreich) lukriert habe? Die meisten Parter, usw. haben die Bestätigungen ausgestellt, aber nicht alle.

Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich (auch nicht rechtlichen, Volskanwalt, Präsidenstchaftskanzlei, usw.?).

Ich will meine Wohnung nich verlieren, auch meine Kinder sind dort zu Hause.. Wenn ich die verliere, kann ich gleich Privat- und Firmenkonkurs anmelden und ich fahre dann sicher ruhiger...


PS: ich war ca 1 Monat im Ausland, was ich sicher nicht mehr tun werde, lieber werde ich mich arbeitslos melden und wohnbeihilfe beanspruchen...

ich habe nicht damit gerechnet, dass es so lange dauern wird, sonst hätte ich es bei der Post gemeldet..

Miete wurde bezahlt auch die Nachzahlung wurde sofort nach Eintreffen bei mir bezahlt... Auch die Nachzahlung, wir reden über zwei Mieten.. keine monatelang...

Ich bin nicht zum Gerichtstermin erschienen.. Das ist das Problem, falls ich die Einladung übernommen hätte, es hätte gereicht die Zahlungsbestätigung zuzuschicken, und es wäre erledigt...

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