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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: fritz neuner (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 15.12.05 13:13
Bin noch ganz aus dem Häuschen, habe nämlich soeben von meinem neuen Anwalt
erfahren, dass mein ehemaliger Anwalt den Pflichtteilsanspruch verjähren hat
lassen. (ABGB 1487 §). Wahrscheinlich so an die 500.000,-- ?.
Was kann ich unternehmen.
Mit freundlichen Grüssen
Fritz Neuner
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Autor: Roland HERMANN (193.83.107.---)
Datum: 06.03.06 16:18
Am besten fragen Sie Ihren neuen Anwalt, bevor Ihnen wieder etwas verjährt.
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