Autor: Michael (195.3.97.---)
Datum: 19.01.06 15:28
Hallo!
Die Situation ist folgende: ich habe Nachbarn, die sich wegen jedem noch so geringen Lärm, der aus meiner Wohnung kommt, bei mir beschweren. Zwischen 22:00 und 06:00 kommt aus meiner Wohnung kein Muchs, es kommt höchstens vor, dass ich gelegentlich am späten Nachmittag die Musik etwas lauter drehe. Zugegeben, die Musik ist dann zwar so laut, dass man auch in der Nachbarwohnung hört, dass nebenan Musik läuft, aber auch nicht so laut, dass man sich davon gestört fühlen könnte (was natürlich ein dehnbarer Begriff ist).
Da das jedoch nur zwei, dreimal im Monat vorkommt, und da auch nur maximal eine Stunde lang, bin ich der Meinung, dass man das in so einem geringen Ausmaß auch tolerieren kann. Aber wie sieht das mit der Rechtslage aus? Zwischen 22:00 und 06:00 hat absolute Totenstille zu herrschen, das ist klar. Aber zu den übrigen Zeiten? Gibt es da eine gesetzliche Grenze? Wenn ja, wie wird die gemessen, bzw wer bestimmt die?
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