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Autor: Maier Karl (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 13.01.06 11:10
Guten Tag,
ich habe von einer Privatperson 2003 ein Haus gekauft. Wir haben nun Mängel festgestellt.
Ich bin mir jetzt nicht sicher, ob wir noch Anspruch auf Gewährleistung haben, da wir den Kaufvertrag am 27.11.2002 abgeschlossen haben, wobei wir betreffend Übergabe jedoch vereinbart haben, dass die Übergabe am 1.4.2003 stattfindet und erst ab diesem Zeitpunkt Gefahr und Zufall, sowie Last und Vorteil übergehen.
Gilt für die 3-jährige Gewährleistungsfrist nun das Datum des Kaufvertrages oder das der Übergabe?
Habe ich überhaupt eine Möglichkeit dazu, wenn die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen wurden?
Vielen Dank für die Hilfe.
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