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 Ehe - Haus bauen
Autor: Patrizia F. (195.70.254.---)
Datum:   20.10.05 07:57

Wir haben vor nächstes Jahr ein Haus zu bauen.

Im Grundbuch ist aber nur einer eingetragen. Das Haus soll aber auf beide gehen. Kann man am Einreichplan beide Namen stehen haben auch wenn der zweite Name nicht im Grundbuch eingetragen ist?

Was gibt es für einen Unterschied wenn wir vorher bzw. nachher heiraten?

Gibt es Nachteile wenn das Haus bereits gebaut wird und wir erst später heiraten. Heiraten wollen wir sowieso. Nur der Zeitpunkt steht noch nicht fest.

Was sollten wir rechtlich beachten? Wie kann man sich unnötige Geühren etc ersparen?

Danke!



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 Re: Ehe - Haus bauen
Autor: Hermann (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   20.10.05 20:34

Aus Erfahrung gebe ich dir folgenden Rat:

Grundbuch: je zur Hälfte Eigentümer eintragen
Baukosten:alle Rechnungen gut aufbewahren die Betonung liegt bei alle Rechnungen
Bauherrn: beide sind die Bauherren.

Warum das alles: ich habe ein Haus auf dem Grund des Schwiegervaters errichtet und 20 Jahre bewohnt. Zu seiner Pensionierung wollte er uns den Grund überschreiben. Doch alles ist anders gekommen. Auf einmal wollte er mein Haus und hat uns aus dem Haus geschmissen. Dies obwohl ich alles mit Baukostenbelegen belegen konnte. Seit 11 Jahre läuft dedr Prozeß und kein Gericht hat ein Interesse daran, dieses Verfahren zu beenden. Mittlerweile sind 145.000 Euro an Prozeßkosten draufgegangen. Der Fall liegt beim OGH.

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 Re: Ehe - Haus bauen
Autor: Patrizia F. (195.70.254.---)
Datum:   21.10.05 08:13

Danke für die Antwort!

Momentan stehen im Grundbuch seine Mutter und mein Freund.

Sind bei euch nur die Schwiegereltern im Grundbuch?
Bei eurem Einreichplan sind da eure namen drauf gestanden oder die der SChwiegereltern?

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 Re: Ehe - Haus bauen
Autor: Hermann (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   21.10.05 14:43

Nein, das war ja der Fehler. Sicher kannst nur sein, wennst selber mit dem Hälfteanteil im Grundbuch stehst. Wer den Bauplan einreicht und unter welchen Namen ist völlig egal. Eigentümer kann nur der sein, der auch Grundbuch aufscheint. Mit den baukostenrechnungen kannst eben dann beweisen, was alles von dir bezahlt wurde. Was du selber an Arbeit geleistet hast, dass schätzt dann der Sachverstänige recht gut.

Hausbauen: nur wenn der Grund im Eigentum des Bauherrn steht, sonst nicht. Alles anderes ist nur juristisches Geschwafel, dass bei einer Auseinandersetzung dann alles nicht mehr gilt.

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 Re: Ehe - Haus bauen
Autor: Patrizia F. (195.70.254.---)
Datum:   27.10.05 08:22

Danke dir!

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 Re: Ehe - Haus bauen
Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum:   08.11.05 19:45

Kann meinem Namensvetter im Ergebnis nur zustimmen.

Die Verbücherung des Hälfteanteils wird allerdings voraussetzen, daß der derzeit noch nicht eingetragene Partner entweder tatsächlich bereits Hälfteeigentümer ist, oder aber daß dem tatsächlichen Gesamteigentümer dieser Vorteil auch entsprechend abgegolten wird (zB durch Finanzierung von Baumaterial odgl.)

Alternativ zur Verbücherung des Hälfteanteils böte sich eine entsprechende vertragliche Vereinbarung für den Trennungsfall an, worin vereinbart wird, wem was gehört, wer im Trennungsfall gehen muß (gesetzliche Wohnrechte, zB Unterhalt beachten !) und was ihm diesfalls abzugelten ist.
Dies unabhängig von Ehe oder nicht und möglichst schon vor Baubeginn.

Sich bereits in diesem Stadium kompetent beraten zu lassen, kostet keine Häuser, erspart aber vielleicht welche (siehe meinen Namensvetter).

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 Re: Ehe - Haus bauen
Autor: Patrizia F. (195.70.254.---)
Datum:   15.11.05 15:24

Was meinst du genau mit Verbücherung des Hälfteanteils?

Danke

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