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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: D. Gössl (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 18.10.05 20:03
Hallo ...
Ich habe eine Frage ...
Ich habe am 7.9.05 einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben, die ich zum 1.12.05 beziehen wollte. Nun ist mein Vater schwer krank geworden und ich muss zu meinen Eltern ziehen, da er Pflege braucht. Ich habe den Vermieter der Wohnung angerufen, ihm die Lage geschildert und ihn gebeten, den Mietvertrag aufzulösen. Nun hat er mir mit Rechtsanwalt gedroht. Er könne den Mietvertrag zwar auflösen aber nicht, ohne das mir erhebliche Kosten entstehen würden. Ist dieses zulässig? Es sind ja schließlich noch 6 Wochen bis ich diese Wohnung bezogen hätte. Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar.
LG D.Gössl
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Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum: 08.11.05 19:32
Grundsätzlich sind Sie an einen einmal abgeschlossenen Vertrag auch gebunden.
Die Voraussetzungen für einen Vertragsrücktritt dürften nicht vorliegen, da der Grund dafür (Nichtbezug der Wohnung wegen erkrankung des Vaters) allein in Ihrer Sphäre liegt.
Sie können daher nur aufkündigen, sofern Ihnen vertraglich (oder uU. auch gesetzlich) ein Kündigungsrecht eingeräumt ist.
Ansonsten wäre es wahrscheinlich sinnvoll, auf das Angebot des Vermieters einzugehen, falls es nicht zu unverschämt ist (sachgerecht wäre etwa die Bezahlung der bereits durch den Vertragsabschluß fällig gewordenen Vertragsgebühren und der Miete, bis ein neuer Mieter einzieht, oder die Stelligmachung eines Nachmieters).
Solche Vereinbarungen sind aber eine Frage des Goodwill.
Sollten Sie weder ein Kündigungsrecht haben noch eine tragbare Vereinbarung mit dem Vermieter treffen können, könnten Sie uU. auch einen Kündigungsgrund provozieren.
Wie man hört, soll zB die Einquartierung von Asylanten (trotz eines bestehenden Untermietverbotes) wahre Wunder wirken, was die Bereitschaft von Vermietern zur vorzeitigen Auflösung langfristiger Mietverträge anlangt.
Bleiben Sie diesfalls aber in jedem Fall im Rahmen des gesetzlich Erlaubten ... !
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