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 Parken mit Parksondergenehmigung für Schwerbehinderte
Autor: Annegret Heinker (---.rz.hu-berlin.de)
Datum:   03.04.02 10:23

Parkplatz für Menschen mit Rollstuhl und Gehschwierigkeiten

Hallo,
die Straße um das Haus, in dem ich wohne, gehört - wie eben das genannte Haus - der Wohnungsbaugesellschaft (WBG). Aufgrund der Schwerbehinderung parke ich das Auto in einer Parktasche, die als reserviert für Schwerbehinderte gewidmet ist. Aber alle Parktaschen - die Eigentum der WBG sein sollen, will die WBG, jetzt mit Sperren verriegeln und teuer vermieten.
Habe die Volks"vertreter/ -innen" angeschrieben, aber seitens der Behindertenbeauftragten ist - außer schriftlichen Bekundungen - noch nichts passiert. Einer der drei Herren (sitzt in der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) des Stadtbezirkes, in dem ich wohne, hat gesagt und geschrieben: "Da kann ich und da kann die BVV nichts machen!" Der Behindertenbeauftragte für unsere gesamte Stadt macht auch nichts. Wie schaut denn das aus? Die Parkkarte stellte mir die Stadtverwaltung vor vielen Jahren aus, als das Straßenland wohl noch der Stadt gehörte. Habe jedoch nie mitgeteilt bekommen, dass das Straßenland, auf dem sich die Parktaschen befinden, entwidmet worden ist und somit auch meine spezielle Parkerlaubnis erloschen sein soll.
Die gesonderte Berechtigung zum Parken kann mir doch nicht entzogen werden, oder? Vielleicht ist eine(r), der mehr weiß als ich (der sich zum Straßenverkehrsrecht, Wegerecht, Privatstraßenrecht - deutsches Recht - auskennt)? Über Antwort freue ich mich, vorab herzlichen Dank für die Antwort(en).
Freundliche Grüße von Annegret Heinker.

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