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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Daniela (195.3.113.---)
Datum: 04.10.05 13:16
Hallo!
Ich bitte um Hilfe!
Wer weiß etwas von Eigenbedarf?
Meine Mutter und ihr Mann wohnen in meinem Haus (kostenlos, habe aber 3,2 Millionen für das Haus bezahlt/lt Schätzung vor 2 mon. Wert max. 2,5 Mil.) weil sie mir glaubhaftgemacht haben (vor einigen Jahren, ich war damals grade 20) sie hätten lebenslanges Wohnrecht (kostenlos),aufgrund anderer Streitigkeiten habe ich mich diebezüglich erkundigt und mir wurde gesagt das stimmt nicht. Jetzt wollen sie nicht ausziehen und auch nichts bezahlen. Kann ich Eigenbadarf anmelden? Wie mach ich das? Welche Voraussetzungen brauch ich?
Danke für Eure Hilfe
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Autor: Frydenlund (---.2.12.univie.teleweb.at)
Datum: 21.10.05 23:10
So, wie Sie die Sachlage schildern, wohnen Ihre Eltern ohne Rechtsgrundlage in Ihrem Haus, da ja kein Wohnrecht vorhanden ist und Sie mit Ihren Eltern auch keinen Mietvertrag abgeschlossen haben. Sie können gegen Ihre Eltern Räumungsklage wegen titelloser Benutzung einbringen. Am Einfachsten und Billigsten machen Sie das, indem Sie am Amtstag (normalerweise Dienstags und Freitags vormittag) auf das zuständige Bezirksgericht (finden Sie zB im Internet unter www.justiz.gv.at) gehen und dort die Klage zu Protokoll geben.
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Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum: 08.11.05 18:57
Sie sollten sich aber noch absichern, ob nicht vielleicht doch ein Wohnrecht besteht (darüber müßte es ja, wenn, entsprechende Urkunden geben, zB im damaligen Kaufvertrag, im Grundbuch etc.).
Wenn kein Wohnrecht besteht und auch kein Mietvertrag und wenn Ihre Eltern tatsächlich völlig kostenlos das Haus bewohnen (also auch nichts zur Erhaltung beitragen, das in Summe -in Geld und/oder natura- als "Mietzins" angesehen werden könnte), dann wäre immer noch ein sogenanntes "Präkarium" (Bittleihe) anzunehmen.
Dieses müßte erst noch zu einem bestimmten Zeitpunkt widerrufen werden (am besten schriftlich, unter Einräumung einer angemessenen Frist), bevor Sie die oe. Klage wegen titelloser Benützung einbringen könnten.
(Ab der Wirksamkeit des Widerrufs stünde Ihnen gemäß § 1041 ABGB bis zur Räumung dann auch noch ein angemessenes Benützungsentgelt zu.)
Falls Ihre Eltern weder ein ausreichendes eigenes Einkommen noch ein Vermögen besitzen, wäre außerdem noch zu prüfen, inwieweit Ihre Eltern nicht vielleicht aus dem Titel der Unterhaltsgewährung gegen Sie einen (das Wohnrecht miteinschließenden) Versorgungsanspruch haben könnten (§ 144 ABGB)
Falls ein Mietsverhältnis vorliegt (das, wie gesagt, auch schon bei faktischer Entgegenahme eines "Mietzinses" in Geld und/oder natura über längere Zeit angenommen werden könnte), käme allenfalls eine Aufkündigung in Betracht.
Hierbei richten sich Möglichkeiten (Gründe) und Fristen nach dem anzuwendenden Recht (MRG oder ABGB).
Ihr Anwalt berät Sie gern ;-)
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