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Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum: 08.11.05 18:21
Ab einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit von 40 km/h (im Freiland 50 km/h).
(Das heißt: In der 30 km/h-Zone geht's ab 70 km/h schon um den Schein ...)
Voraussetzung ist aber, daß die Überschreitung mit einem technischen Hilfsmittel festgestellt wurde (Radar).
Wenn allerdings gefährliche Verhältnisse geherrscht haben (zB unübersichtliche Kurve, Schutzweg, vor Schule udgl.), ist ein FS-Entzug auch unabhängig vom Ausmaß der Überschreitung möglich.
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