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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Peter (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 27.03.02 13:35
Hi !
Mein Fall:
- im Sommer 1993 wegen Untreue meiner Frau ausgezogen und unseren gemeinsamen Sohn (damals 3Jahre alt)mitgenommen (mit ihrem Eiverständnis), also seit dem Getrenntlebend.
- im August 2000 bekam ich telefonisch ihre Mitteilung, daß sie ein Kind bekäme (von fremden Mann) und wir über Scheidung nachdenken sollten...
- Unheil befürchtend rufe ich bei Gericht an und man sagte mir, daß ich ohne Anwalt schon am Pförtner abgewiesenj werde...
- also ich dann zu einer Anwaltskanzlei mit Spezialgebiet Familienrecht...
- wie vom Anwalt empfohlen regelte ich alles Aussergerichtlich was nur geht, selbst der beidseitige Wunsch zur Scheidung war vermerkt und von beiden Seiten unterschrieben. Ich beauftragte ihn auch noch den Versorgungsausgleich vom Scheidungsverfahren abzutrennen...
- im September 2000 wurde sie vom Anwalt abgeschickt, er sgte noch: "Es ist eine sehr einfache Scheidung, aber ob es bis Dez.99 was wird, kann er nicht versprechen. Wir sehn uns vor Gericht..."
- So, zu Weihnachten bekam ich Post vom Gericht, ich sollte über 300 DM einzahlen, ansonsten könnte man den Fall nicht bearbeiten... (zu der Zeit wurde das Kind meiner Frau geboren...)
(das hat mir der Anwalt nicht gesagt, sonst hätte ich es längst getan)
- dann kamen die Unterlagen zum Versorgungsausgleich...
- Anruf beim Anwalt: Er entschuldigt sich für die Versäumnisse...
- Anfang Februar 2001, ich rufe bei Gericht an und frage wie es weiter geht. Man sagt mir : Ohne Antwort meiner Frau auf die Scheidungsklage geht nichts mehr... (Sie wußte garnicht, daß sie antworten sollte, da sie das Scheidungsbegehren+aussergerichtliche Einigung, ja mit unterschrieben hatte !)
- Derart verunsichert, begann ich mich mit dem Scheidungsrecht näher zu beschäftigen und fand herraus.: Das
1.) wenn ein Kind von einem fremden Mann in der Ehe ansteht, daß das ein anerkanter Härtefall für eine sofortige Scheidung ist, um Vaterschaftsprozesse nach der Ehe zu vermeiden...
2.) das Gerichte gehalten sind ohne Versorgungsaugleich zu scheiden, wenn die Personen in Ost und West gearbeitet haben (bin Ossi), da der Ausgleich sowieso nur Vorläufig ist...
- auf Nachfrage bei der Richterin bekam ich schriftlich: Wenn sie (ich) ein Nachweis bringen, daß sie alle Unterlagen bei der Rentenversicherung eingereicht haben, können sie (ich) sofort geschieden werden...(April.2001)
- die Antwort der Rentenversicherung: Solche Nachweise stellen wir grundsätzlich NICHT aus, das weiß das Gericht...(ohne Worte)
- So, ich bin natürlich immernoch Nicht geschieden (März.2002), faktisch ehelicher Vater eines fremden Kindes (obwohl vom leiblichen Vater anerkannt) und muß ca. jedes 1/4 Jahr 300 DM(150 €) Vorschuß an den Anwalt überweisen...
Ich fühle mich unschuldig an dem Ganzen eigentlich hätte ich schon im Dez.2000 geschieden werden müssen, muß ich das jetzt alles bezahlen ? Die dei sinnlosen Briefe, die ganze Postweiterleitung des Versorgungsausgleiches, die manchmal erst nach 3-4 Wochen erfolgte und nicht nötig gewesen wäre? Ich bin gerade aus den Schulden halbwegs raus...
Am 23. April haben meine Frau und ich eine persönliche Vorladung bei Gericht (wegen Befragung zur Sache?), soll ich den Anwalt da mitnehmen ? Oder kommt der so oder so ? (meine Frau hat keinen) Kostet der dann wieder was ?
Nach dem was ich so in Foren gelesen habe ist von einem neuen Anwalt abzuraten !?
Ich darf keine Einwendungen vorbringen, keine Anträge stellen oder sonst auf den Ausgang des Verfahrens einwirken... Man kommt sich total entmündigt vor... Eigentlich ist das irgendwie gegen die Menschenwürde oder ?
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