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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Marco (---.versanet.de)
Datum: 13.10.05 17:29
Hallo erstmal!!
Ih heiße Marco und bin 16 jahre alt.
Ich habe auf Grund meines Problems dieses Forum entdeckt und ich hoffe Ihr könnt mir weiter helfen.
Meine Eltern haben vor 4 Jahren meiner Cousine unsere Bauzeichnung geliehen. Mein Opa hat das das Haus von uns gebaut und das von meiner Tante.Die beiden Häuser sind direkt Nebeneinander gebaut. Auf der Bauzeichnung sind beide Häuser drauf und nur wir (Meine Familie) Haben diese Zeichnung, weil meine Tante (Mutter meiner Cousine,der das damals noch gehört hat) kein Geld hatte um sich selbst eine zu kaufen.
Nun hat meine Tante in den Jahren meiner Cousine (Ihrer Töchter) Das Haus überschrieben und das Haus gehört nun meiner Cousine. Meine Cousine hat sich bei uns die Bauzeichnung wo die Statik vorhanden war und das Grundstück beider Häuser usw. ausgeliehen. Sie wollten estwas umbauen und sie brauchten unsere Zeichnung wo auch ihr Haus drauf war um zu gucken wo die Stromleitungen usw. liegen. Meine Eltern waren so gütig und haben Ihr die einzigartige Bauzeichnung geliehen. Nach ein paar Wochen haben meine Eltern die Bauzeichnung zurück verlangt, da sagte meine Cousine probt Ich habe von euch keine Zeichnung bekommen.
Wir sind dann mit denen vor Gericht gegangen um unser Recht zu bekommen.
Ich glaube 4 Jahre ging das so!!!
Meine Eltern haben den Rechtsanwalt 1 mal gewechselt und der 1. Rechtsanwalt hat wohl bei der Klage bestimmte Faktoren vergessen zu erwähnen was die Bauzeichnung angeht. Meine Eltern wussten davon nichts, denn in der Verhandlung wurde oftmals durch zeugen und meiner Eltern erwähnt was alles auf dieser Zeichnung drauf war. Der Richter hat das woihl nciht so eng gesehen, denn er wusste ja worum es ging..um welche Bauzeichnung, problem war jetzt nur das ein Richterwechsel stattfand und die Richterin hat das Urteil abgegeben das man die Bauzeichnungen die meine Cousine abgegeben hat (die man bei der Stadt bekommt ohne Statik usw.)zufrieden sein müsste. Unser 2. Rechtsanwalt hat dann die sache für erledigt erklärt genauso wie der rechtsanwalt meiner Cousine...!!
Jetzt stehen wir da und bekommen unsere richtige Zeichnung nicht. Jetzt bekommen wir eine womit wir echt nichts anfangen können. Wir wissen nicht wo die Stromleitungen und die Wasserleitungen her gehsen, wo unser Grundstück endet usw.
Wir können das Haus ohne zeichnung nciht verkaufen, wir können aber auch nciht mehr umbauen.!!!
Unser jetziger rechtsanwalt sagt, dass die richrein recht hat...das die beschreibung der Anklage auf die Zeichnungen die Meine Cousine bei der Stadt geholt hat zutreffen. Aber was ist mit den Aussagen der zeugen ?? Ein Dachdecker der auch von solchen sachen ahnung hat hat uns bestätigt das meine Cousine die Zeichnung hatte und das er Ihr bei den Umbauten geholfen hat. Er hat alles genau beschrieben was er da drauf gesehen hat und das wurde doch dann auch mit protokoliert!°!
Zählt das nicht?
Und was können wir von den fehler unseres 1.Rechtsanwalts??
Unser jetziger meint das man nichts mehr dran ändern kann....stimmt das??
Das kann doch nciht sein das man sich einfach was ausleiht und das nicht mehr hergeben muss bzw. etwas billiges abgibt.Die Zeichnung würde neu 15000 euro kosten (Gutachter) und wir sollen uns jetzt mit dieser Zeichnung die wir uns auch selber hätten holen können zufriedenstellen?
Außerdem hat meine Cousine wärend einer Verhandlung einen Meineit geleistet...!!
Ich hoffe Ihr habt das soweit verstanden wie ich es eigentlich sagen wollte..
Wisst ihr ob man da noch rechtlich was schaufeln kann? Wir wollen unser recht.
mfg
Marco!!
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Autor: Anton Winkl (---.bruck.dyn.salzburg-online.at)
Datum: 21.10.05 14:44
Geschätzte Kanzlei!
Meine Tochter war 9 Jahre verheiratet und lebt seit kurzem in Scheidung.
Frage: Stimmt es, dass Frauen, wenn sie nichtg mindestens 15 Jahre verheiratet waren, nach der Scheidung von ihrem geschiedenen Ehemann grundsätzlich keine Unterhaltsleistung mehr bekommen.
Sollten Sie mir zu dieser Frage antworten, so wäre ich Ihnnen damit sehr dankbar.
MfG
Anton Winkler
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Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum: 08.11.05 19:13
@ Marco :
Hierzu kann ohne genaue Kenntnis der Unterlagen und Prozeßakten nichts gesagt werden.
Grundsätzlich stimmt es, daß (prozessuale) Versäumnisse eines Rechtsanwalts seinem Klienten zur Last fallen. Deshalb sind aber praktizierende Rechtsanwälte auch zwingend zur Innehabung einer ausreichend dotierten Haftpflichtversicherung verpflichtet, um den Klienten für einen allfälligen Vertretungsschaden klaglos halten zu können.
(Vorsicht - Verjährung !!!)
Wenn eine "falsche" Klage eingebracht wurde, kann möglicherweise neuerlich (und diesmal richtig) geklagt werden.
Unter bestimmten Umständen können Verfahren neu aufgerollt ("wiederaufgenommen") werden, so unter anderem wenn Zeugenaussagen falsch waren. So wie alles ist aber auch das primär eine Frage der Beweisbarkeit.
Recht haben und Recht bekommen ist leider nicht immer dasselbe.
Ihr (neuer ?) Anwalt berät Sie gern ;-)
@ Anton Winkler :
Eine derartige Regelung besteht nicht.
Geschiedenenunterhalt steht grundsätzlich unabhängig von der Ehedauer zu, sofern darauf nicht im Zuge der Scheidung verzichtet wurde oder im Scheidungsverfahren etwas anderes bestimmt wurde.
Die Ehedauer kann aber für eine allfällige Witwenpension von Bedeutung sein (die grundsätzlich auch nach Scheidung zustehen kann, wenn der Verstorbene über die Scheidung hinaus Unterhalt leisten mußte bzw. geleistet hat).
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Autor: Michael (---.12.11.vie.surfer.at)
Datum: 06.02.06 07:22
sehr geehrte kanzlei ich habe eine frage ich haen mich dur dummheit bei einen KOSTENLOSEN warenkorb versand angemeldet. meine freundin wollte sich auch dort anmelden durch einen zufall hat sie erkannt das man 87€ zahlen muss. ich habe am gleichen tag der bestellung per E-mail eine stonierung gebetten. ich ahb keine antwort bekommen nach 3 wochen hab ich aufeinmal eine forderungs zahlung von 87€ in meiner e-mailadresse. ich hab per telefon kontackt aufgenommen und acuh keine vernünftige antwort bekommen.
meine frage: wie kann ich von den kaufvertrag zurücktreten und wie ist die rechtslage dafür. wenn ich eine post bekommen sollte sollte ich dann unbekannt versändet zurück senden oder bringt mir das noch mehr ärger und wie weit hat eine firma zugang zu privaten taten?
falls ihr die i-adresse haben wollt:
www.probinono.de oder
www.probezauber.at
die telefonummer 01/5953010
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