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 Alleinerbin
Autor: sabina lankisch (---.highway.telekom.at)
Datum:   18.10.05 19:49

Fgrage 1
Ich bin die einzige Tochter und werde Alleinerbin der gesamten Liegenschaften meiner Eltern.

Da wir nicht gerade die besten Familienverhaltnisse haben, mochten mich meine Eltern nur auf den Pflichteil setzen, Ich denke der Pflichtteil fur ein Kind liegt bei der Hälfte,
Meine Eltern haben Ligenschaften fur etwa 500.000Euro und auch Sparbucher,

Mein Vater mochte mir aber nur die Garconniere mit einem etwaigen Schatzwert von 80.000Euro als Pflichtteil hinterlassen.

Was kann ich schon vor dem Tod meiner Eltern dagegen unternehmen,

Frage 2

Vor 5 jahren ist meine Grossmutter verstorben, und sie hat mir eine Eigentumswohung hinterlassen, und meinen Eltern Liebenschaften,
Bei der Pflichtteilsauszahlung fur die 2. Tochter schlug meine Mutter vor einen Teil des Baugrundstucks ihere Schwester zu uberschreiben,
Gemass der Aussage unserer Anwältin hatte meine Mutter aber meine Einverstandniserklarung gebraucht, da das Grundstück schon zur Halfte mir gehort.

Meine Frage an Sie ist, da ich gerade dabei bin ein Well being Zentrum in Brasilien aufzubauen brauchte ich noch Kapital,
Gibt es irgeneine Moglichkeit vor dem Tod meiner Eltern rechtlich auf meine Pflichtteil zu pochen.

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 Re: Alleinerbin
Autor: Frydenlund (---.2.12.univie.teleweb.at)
Datum:   21.10.05 23:32

zu Frage 1:

Es ist richtig, dass der Pflichtteil für ein Kind bei der Hälfte des gesetzlichen Erbteiles liegt.

Grundsätzlich kann Ihr Vater selbst verfügen, in welcher Form er Ihnen den Pflichtteil hinterlassen will. Wenn die Garconniere, die er Ihnen in Abdeckung Ihres Pflichtteilsanspruchs hinterlassen hat, allerdings weniger wert sein sollte als Ihr Pflichtteil, so haben Sie hinsichtlich des fehlenden Betrages einen Anspruch auf Auszahlung in Geld gegenüber dem Erben.

Vor dem Tod Ihrer Eltern können Sie diesbezüglich nichts unternehmen. Das Erbrecht entsteht erst mit dem Tod des Erblassers. Sie können daher nicht, bevor jemand gestorben ist, schon Ansprüche auf den Erbteil/Pflichtteil geltend machen.

zu Frage 2:

Ihrer Darstellung des Sachverhaltes entnehme ich, dass das in Rede stehende Grundstück zur Hälfte Ihnen und zur Hälfte Ihrer Mutter gehörte. Hinsichtlich IHRES Hälfteanteils konnte Ihre Mutter allerdings völlig frei verfügen und diesen ohne Ihre Zustimmung an ihre Schwester überschreiben. Ich nehme an, dass gerade das passiert sein wird. Ich sehe daher diesbezüglich keinerlei Ansprüche oder Rechte Ihrerseits.

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 Re: Alleinerbin
Autor: petra (---.pools.arcor-ip.net)
Datum:   15.12.05 15:42

ich bin alleinerbin, da meine tante Testamentvolstreckerin ist.wie stehen meine schongsen

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Alleinerbin ja klar
Autor: egal (---.pools.arcor-ip.net)
Datum:   15.12.05 16:10

Meine Oma ist vor einiger zeit verstorben.Ich bin die Aleinerbin,auf den Tesament steht dass meiner Tante Testamentvollst.ist.Mein Anwalt meinte das ich Finanziell nichts bekomme?wie stehen die moglichkeiten das ich Finanziell von meiner Oma Erbe etwas erhalte?

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