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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Stefan Pongratz (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 13.10.05 21:24
Hallo
Ich habe eine wichtige Frage:
Meine Exfrau hat bei der Scheidung (Juli 04) den Familiennamen behalten, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein das ich Ihr den Namen entziehen kann?
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Frydenlund (---.2.12.univie.teleweb.at)
Datum: 21.10.05 22:56
Sie können nicht verhindern, dass Ihre Exfrau nach der Scheidung den früheren gemeinsamen Ehenamen weiterträgt. Gemäß § 62 Ehegesetz behält ein geschiedener Ehegatte nämlich den Namen, den er während der Ehe geführt hat; er kann lediglich FREIWILLIG den früheren Familiennamen wieder annehmen.
Sie hätten dieses Problem allerdings vermeiden können, indem bei der Eheschließung jeder Ehegatte seinen Namen behalten hätte, das ist ja auch möglich.
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