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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Manuel (---.schenker.at)
Datum: 16.01.02 02:53
Angenommen eine Funkstreife wurde zufällig durch lärm auf eine Wohnung aufmerksam und läutet bei derselben, der Besitzer der Wohnung fragt (ohne die Tür zu öffnen) was die Polizisten wollen! Diese antworten das sie wegen einer Lärmstörung hier sind, der Besitzer verweigert ihnen den eintritt und sagt sie bräuchten einen Durchsuchungsbefehl!
Die Beamten fordern den Besitzer auf aus der Wohnung zu kommen wenn sie schon nicht reindürfen um mit ihm zu sprechen!
Als der Wohnungsbesitzer herauskommt riecht der Polizist an dessen Pulli und sagt er könne eindeutig riechen das er Marijuhana konsumiert hat und deswegen dürfe er jetzt die Wohnung durchsuchen (ohne Durchsuchungsbefehl wohlbemerkt!!)!
Der Wohnungsbesitzer ist leichtgläubig und lässt die Beamten herein......
Ist das Rechtlich zulässig oder bräuchten die Beamten trozdem einen Durchsuchungsbefehl...??
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Autor: sabina (---.windhager.de)
Datum: 22.03.02 07:39
Die sind so...und hinterher wenn man versucht sich zu beschweren heißt es, es war: "Gefahr im Verzug" (hätt ja ein riesen Dealer in der Wohnung sitzen können; womöglich bewaffnet; von der Mafia; dabei über ne riesen Mengen "gefährlicher" Drogen zu verhandeln, die dazu dienen sollen den gesamten Stadtteil zu vergiften) :-):-):-) :-).
Echt,ich hör immer wieder von Bekannten, daß die solche Hämmer bringen.
Eigentlich denkt man ohne Durchsuchungsbefehl ginge nichts, aber die Klausel im Gesetz mit der Gefahr gibt den Jungs und Mädels von der Trachtengruppe den totalen Freifahrschein.
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