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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Karl Koller (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 01.10.05 07:25
Ich war heuer im Urlaub in einem Gasthof einquartiert in der Steiermark.
Dieser Gasthof macht Werbung, das bei Fleisch und Gemüse nur "Bio"-Ware
verarbeitet wird. Wir bekamen aber Pakerlsuppen und
Felix-Salate/Dosenware-keinesfalls Bio aber auch gute Qualität.
Meine Frage dazu ist das den erlaubt? Auch im Internetauftritt wird mit der
Bio-Ware geworben.
Ist das nicht Betrug am Kunden? Kann man da Preisreduzierung verlangen? Wer
kann mir dazu Auskunft geben?
Danke Karl Koller
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Autor: Roland HERMANN (---.static.at.kpnqwest.net)
Datum: 08.11.05 18:42
Wenn die Bio-Verköstigung ein wesentlicher zugesagter Bestandteil des Quartiervertrages war (und nicht bloß marktschreierische Werbung wie zB die blauen Berge und die grünen Wiesen odgl.), dh wenn Sie also berechtigt Bio-Verköstigung erwarten durften,
und wenn Sie die minderqualitative Verköstigug auch beweisen können, können Sie nachträglich Preisminderung geltend machen.
Voraussetzung ist aber glaublich auch, daß der Mangel sogleich gerügt wurde.
Ihr Anwalt berät Sie gern ;-)
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