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 Staatsbürgerschafstrecht
Autor: Benhamida (---.REV.ycn.com)
Datum:   23.09.05 16:43

Hallo
ich bin in Österreich seit 94 angemeldet,und seit 2000 mit einer Österreicherin verheiratet. Ich war aber von 97 bis 2004 in der Heimat und habe "gependelt" weil meine Frau mit den Kindern in Ö geblieben ist.Derzeit lebe und arbeite ich in Österreich.
Ich habe einen Antrang zur Erwerbung der Ö Staatsbürgerschaft gestellt im März 2005;und nun zu meinen Fragen:

1.Wie schauen meine Chancen aus die Staatsbürgerschaft zu bekommen?
2.Wie lange dauert das Verfahren bis ich eine Antwort bekomme?
3.Wird das neue Staatsbürgerschaftgezetz 2006 mich auch betreffen?

Für jede Information bin Ich sehr dankbar.

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Staatsbürgerschafstrecht
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   27.09.05 20:19

Grundsätzlich knüpft die Verleihung der Staatsbürgerschaft an bestimmte Wohnsitzfristen an, die nicht durch längere Auslandsaufenthalte unterbrochen worden sein dürfen.
Wenn Sie also bis 2004 im wesentlichen im Ausland gelebt haben, dürfte der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen und damit Ihr (Haupt-)Whnsitz (unabhängig davon, ob und wie Sie in Österreich gemeldet waren oder nicht) während dieser Zeit im Ausland gelegen haben und hätten Sie damit aktuell keine der erforderlichen Wohnsitzfristen erfüllt.

Darauf, daß Sie sich bereits 1994 erstmalig in Österreich niedergelassen haben, kommt es dabei nicht an, weil die Wohnsitzfristen nach jeder Unterbrechung neu zu laufen beginnen.

Unter der Voraussetzung, daß Ihre Ehe auch tatsächlich während der letzten 5 Jahre "aufrecht" war (also iW. gemeinsam gelebt wurde), können Sie aber auch gemäß § 11a Abs.1 Z.4 lit.b StbG, unabhängig von der Dauer Ihres bisherigen Aufenthaltes, die Staatsbürgerschaft verliehen erhalten.

Die Regelung erklärt sich dadurch, daß es dem Gesetzgeber in erster Linie auf das gemeinsame Familienleben ankommt und nicht darauf, wo dieses stattfand.
Andernfalls würden Menschen in Ihrer Situation ohne jeden sachlichen Grund erheblich benachteiligt werden.

Es kommt also letztlich sowohl bei der Beurteilung, ob Sie die erforderlichen Wohnsitzfristen erfüllen, als auch ob Sie allenfalls ohne Erfüllung einer Wohnsitzfrist, gemäß § 11a Abs.1 Z.4 lit.b StbG, die Staatsbürgerschaft verliehen erhalten könnten, wesentlich darauf an, wie intensiv Sie während der letzten drei bis fünf Jahre Ihr Familienleben geführt haben :

- Wenn Sie so häufig zu Ihrer in Österreich lebenden Familie zurückgekehrt sind, daß man sagen kann, der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen war ununterbrochen in Österreich, auch wenn Sie woanders gearbeitet haben, dann wären die Wohnsitzfristen auch nicht unterbrochen (als Beispiele wäre hier etwa an Fernfahrer oder Montagearbeiter zu denken, die zwar oft auch länger im Ausland unterwegs sind, aber dennoch unbestritten ihren Mittelpunkt hier bei ihrer Familie haben, wohin sie auch regelmäßig zurückkehren).

- Wenn Sie zwar nicht so häufig nach Österreich zurückgekehrt sind, aber umgekehrt auch häufig von Ihrer Familie im Ausland besucht wurden (also nicht bloß im Urlaub), dann sind zwar Ihre Wohnsitzfristen unterbrochen worden, aber Ihr Familienleben war dennoch insgesamt so intensiv wie zB das eines Fernfahrers oder Montagearbeiters, sodaß § 11a Abs.1 Z.4 lit.b StbG auf Sie anwendbar wäre.

Ob und welche dieser Voraussetzungen nun zutrifft, ist aber primär eine Frage des Einzelfalles.

Außerdem müssen aber in jedem Fall auch noch die übrigen Voraussetzungen für den Erwerb der Staatsbürgerschaft sehr wohl erfüllt sein, nämlich
- keine wesentichen Vorstrafen;
- kein anhängiges Strafverfahren;
- kein aufrechtes Aufenthaltsverbot;
- kein anhängiges Aufenthaltsbeendigungsverfahren;
- bejahende Einstellung zur Republik Österreich;
- ausreichend gesicherter Unterhalt oder unverschuldete Notlage;
- keine Beziehungen zu ausländischen Geheimdiensten, fremden Armeen udgl;
- ausreichende Deutschkenntnisse.

Das Verfahren dauert jedenfalls mehrere Monate (je nachdem, wie gut der Antrag vorbereitet, alle Urkunden vorgelegt werden usw.), in Wien im Durchschnitt 1 Jahr.

Wird das Verfahren positiv abgeschlossen, erhalten Sie zunächst nur einen sog. "Zusicherungsbescheid".
Sie müssen dann innerhalb von zwei Jahren Ihre bisherige Staatsbürgerschaft nachweislich zurücklegen und erhalten erst dann die österreichische Staatsbürgerschaft verliehen.

Zum neuen Staatsbürgerschaftsgesetz kann derzeit noch nichts gesagt werden, da bislang nur ein sich täglich ändernder Entwurf vorliegt.
Fix dürfte sein, daß sich die Wohnsitzfristen verlängern, aber wie genau und was sonst noch, steht derzeit noch in den Sternen.

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