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 Schuldfrage nach Autounfall
Autor: Mirja (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   15.09.05 14:29

Hallo,

vor ein paar Tagen hatte ich einen Autounfall.

Ich bin bei grün ganz normal über eine Kreuzung gefahren und mir gegenüber war ein Wagen der nach links abbiegen wollte. Die Fahrerin dachte, sie schafft es noch - was sie nicht tat.
Ich wollte auch bremsen, bin aber auf dem Weg vom Gas- zum Bremspedal mit meinen Plateauschuhen an den Pedalen hängen geblieben. Das habe ich aber nicht als Unfallgrund angegeben.

Die Gegnerin hat aber gleich aufgeschrieben, dass ich Plateauschuhe an hatte, und jetzt behauptet sie, sie wäre nicht schuld und will nicht dafür aufkommen.
Ich habe nichts falsch gemacht. Sie versucht zu behaupten, dass meine Schuhe den Unfall verursacht haben. Aber das muss sie doch beweisen können, oder?!

Was passiert nun? Kriege ich Ärger mit der Versicherung? Hat dazu jemand Erfahrung?

Mirja

Hier die Schuhe die ich trug:




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 Re: Schuldfrage nach Autounfall
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   27.09.05 20:37

An sich trifft denjenigen, der sich vorschriftwidrig verhält (hier: Vorrangverletzung), auch das Verschulden an einem dadurch verursachten Unfall.

Wenn Sie nun aber ungeeignetes Schuhwerk getragen haben und deshalb nicht mehr rechtzeitig bremsen konnten, um einen Zusammenstoß verhindern zu können (wozu Sie verpflichtet gewesen wären, auch wenn Sie Vorrang hatten), dann trifft Sie ein Mitverschulden.

Wenn der Zusammenstoß mit geeignetem Schuhwerk überhaupt verhindert hätte werden können (es also bei rechtzeitigem Bremsen überhaupt nicht gekracht hätte), dann trifft Sie sogar das Alleinverschulden.

Je nachdem, wie hoch Ihr Mitverschulden ist, wird es daher zu einer Schadensteilung kommen.

Ihre Versicherung muß insoweit auch den gegnerischen Schaden ersetzen, kann sich aber hinterher möglicherweise an Ihnen regressieren, weil Sie durch Tragen ungeeigneten Schuhwerks nicht bloß fahrlässig gegen § 102 Abs.2 KFG verstoßen haben ("Der Lenker hat den Lenkerplatz in bestimmungsgemäßer Weise einzunehmen."); aus demselben Grund könnte auch eine Kaskoversicherung die Leistung verweigern.
Abgesehen davon könnte Sie auch die Nichtangabe, daß Sie beim Unfall ungeeignetes Schuhwerk getragen haben, spätestens wenn aufgrund der Angaben Ihrer Gegnerin bei Ihnen nachgefragt wird und Sie das wahrheitswidrig bestreiten, wegen Verletzung Ihrer Verpflichtung zur Aufklärung des Schadensfalles gegenüber der Versicherung regreßpflichtig machen.

Am besten, Sie legen sich ordentliche Schuhe zu oder fahren Bus.

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