|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Georg (---.6.graz.surfer.at)
Datum: 26.08.05 15:37
Ich möchte mich scheiden lassen, da ich mit meiner Frau einfach nicht mehr zusammenkomme. Die Scheidung wird meines Erachtens nach für beide Teile schuldlos sein. Wir sind beide 40 Jahre alt, meine Frau ist Hausfrau und ich Angestellter und verdiene pro Jahr ca. Eur 50.000,- inkl. Prämien etc., jedoch ohne Kinderbeihilfe. Barvermögen gibt es nahezu keines. Es existiert kein Ehevertrag und keiner hat nennenswertes Vermögen in die Ehe eingebracht.
Wir haben in unserer Ehe auf dem Grundstück meiner Eltern ein Haus errichtet, auf dem jetzt noch ca. EUR 80.000 Schulden sind. Das Grundstück und mein Elternhaus wurde meiner Frau und mir anschließend zu gleichen Teilen übertragen, wobei für alles ein Veräußerungsverbot zu Lebzeiten meiner Eltern gilt und diese haben das Nutzungsrecht zu Lebzeiten. Weiters wird ein Betrag von EUR 40.000,- indexgesichert im Todfall meines Vaters an meinen Bruder fällig. Das gemeinsame Haus stellt einen Wert von ca. EUR 200.000,- dar, das ehemalige Grundstück und das Haus meiner Eltern ca. EUR 300.000,-.
Zu erwähnen ist auch noch, dass wir gemiensam 2 Kinder im Alter von 15 und 13 Jahren haben, die beide ein Gymnasium besuchen.
Ich hoffe nun meine Situation halbwegs brauchbar dargelegt zu haben.
Nun zu meinen Fragen:
1.) Wieviel Unterhalt muss ich an meine Kinder zahlen, wenn sie bei ihrer Mutter bleiben?
2.) Muss ich meiner Frau Unterhalt bezahlen? Wenn ja, wieviel?
3.) Wieviel muss ich meiner Frau (oder sie mir, falls ich ausziehe?) für die Hälfte des Hauses bezahlen? Muss ich auch für die Hälfte, die uns mein Vater überschrieben hat bezahlen? Wenn ja, wieviel und wann, da ja dieser Teil heute eigentlich wertlos ist (Veräußerungsverbot)und erst im Todfall beider Elternteile einen Wert darstellt? Was ist, wenn keiner die Hälfte aufbringt um den Partner auszuzahlen? Es gilt ja ein Veräußerungsverbot.
Herzlichen Dank im Voraus für Informationen.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|