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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Roman (---.bas.roche.com)
Datum: 11.08.05 10:46
guten tag,
vor einigen jahren ist ein gerichtlicher beschluss in die firma geflattert und mein arbeitgeber wurde beauftragt 900 euro einzubehalten um schulden zu bezahlen welche schon bezahlt waren.
nach intervention meines arbeitgebers wurde die klage zurückgezogen und es kam zu keiner lohnpfändung. das alles war im april 2002.
3 jahre und 4 monate später bekomme ich ein schreiben eines anderen anwaltes, der in rechtsfreundlicher kollegialität den fall übernommen hat und jeztt 900 euro plus extra kosten überwiesen haben will...
in wie fern gilt hier verjährung bzw. ist das überhaupt zulässig wenn ein anwalt die lohnpfändung zurückzieht und ein anderer die sache wieder aufwärmt?
danke im voraus!
Roman
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Autor: stofferl (---.arz.bawag.com)
Datum: 11.08.05 13:12
1. wurde hier keine Klage zurückgezogen, sondern besteht wahrscheinlich bereits ein rechtskräftiger Titel (vulgo "Urteil") gegen sie.
2.Ab "Urteil" hat ein Kläger 30 Jahre zeit Exekution zu betreiben, der Anwalt ist natürlich nur der Vertreter dieser Person.
- also keine Verjährung
Wenn sie nachweisen können, dass diese Schuld bereits bezahlt wurde (und zwar NACHDEM gegen sie geklagt worden ist) oder sie einen Nachweis darüber haben, dass diese Forderung nicht mehr fällig ist (zum beispie verzicht) haben sie die möglichkeit einer Klage gegen die sog. "betreibende" Partei (das ist im Exekutionsverfahren der Name gegen den vorherigen Kläger)
ansonsten sollten sie sich an den betreibenden anwalt wenden.
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