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Autor: Andreas (193.41.41.---)
Datum: 25.01.02 06:50
Sehr geehrte Damen und Herren!
Folgende Situation:
Bitte Skizze am Ende des Eintrages beachten!
Auf einem Grundstück wurden 2 Doppelhäuser (H1 - H4) gebaut!
Vor H1 und H2 geht eine Privatstraße vorbei, zu H3 und H4 gibt es eine Zufahrt von der Privatstraße vorbei bei H2. Diese ist so schmal, das 2 Autos aneinander nicht vorbeikommen. Auch ist ein Umdrehen nicht möglich, man muss also im Retourgang herausfahren. Jedes Haus hatte ursprünglich 1 Parkplatz (P0, P3, P4, P5 ), jeder Hausbesitzer hat aber 2 Autos. H3 hat im Vergleich zu H1, H2 und H4 sehr wenig Grund, d.h. es ist für H3 nur dann möglich, wie bei H2 einen weiteren Parkplatz zu errichten, wenn sämtliche Wiese vor dem Haus geopfert wird. Dafür waren die Anschaffungskosten für H3 aber erheblich geringer. Bei H2 wurde ein Stück der Wiese vor dem Haus (Gehört zum Grundbesitz von H2) für einen weiteren Parkplatz (P2) geopfert, P2 und P3 werden von der Privatstraße angefahren, nicht von der Zufahrt zu H3 und H4. Weiters steht vor dem Haus H2 an der Straße eine Gartenhütte H, welche eine breite von genau 2.5 m hat und damit genau den Abstand zwischen P0 und P2, also 2.5 Meter definiert.
Frage 1: Darf auf Px jemand ein KFZ parken? bei einer Länge eines Kfz von 4.3 m und bei einer Parkplatzlänge von 2.5 m würde entweder die Zufahrt zu P0 verstellt (meines Erachtens verboten) oder die Zufahrt zu P2 erheblich erschwert (wenn ein KFZ auf P3 steht, müßte dieses zuerst weggefahren werden, dann KFZ auf P2 einparken, dann anderes wieder auf P3). Da die Einfahrt zu P2 verstellt ist, ist dies verboten und wäre daher eine Besitzstörungsklage möglich? Oder muss Besitzer H2 diese erhebliche Erschwernis hinnehmen?
Hätte Besitzer von H2 einen Teil des eigenen Grund nicht in P2 umgewandelt, wäre zwar Px ein Parkplatz, aber dann würde auch Besitzer H2 einen Parkplatz in der Privatstraße benötigen, sprich wieder ein Parkplatz zu wenig.
Frage 2: Wer darf auf P1 parken (von der Länge des Parkplatzes ist nur ein KFZ möglich)?
Jeder (auch Anrainer anderer Häuser in der Straße)?
Nur Besitzer der Häuser H1 bis H4?
Nur Besitzer des Hauses H1 da direkter Anrainer?
Muss eine Tafel angebracht werden a la "Parken nur für Hausbesitzer, sonst Besitzstörungsklage"?
Frage 3: Wer ist für die Schneeräumung der Privatstraße zuständig?
Nur Besitzer der Häuser H1 und H2?
Die Besitzer der Häuser H1 bis H4?
Frage 4: Ist es dem Besitzer von H3 zuzumuten, sein zweites KFZ auf einem Parkplatz in einer Öffentlichen Straße (ca 100m entfernt) zu parken? Bei Erwerb des Hauses hatte er bereits zwei KFZ, bei seinem Haus ist nur ein Parkplatz, und er hat ja auch weniger Kosten gehabt da er weniger Grundfläche hat.
P0 - P5 Parkplätze
Privatstraße
Px P1
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Z | |--H-|| | |
u | P3 P2 |----|| P0 | |
f | | | |
a | |--------------|--------------- |
h | | | | |
r | | H2 | H1 | |
t | | | | |
| --------------|--------------| |
H | | |
3 | P4 | |
| | |
u | |--------------|--------------- |
n | | | | |
d | | H3 | H4 | |
| | | | |
H | --------------|--------------| |
4 |
P5 |
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Mit bestem Dank im Voraus
Andreas
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Autor: Andreas (193.41.41.---)
Datum: 25.01.02 09:24
leider wurde die Skizze etwas verstümmelt ....
Privatstraße
Px P1
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u | P3 P2 |----|| P0 | |
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