|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Lydia S. (---.dyn.cm.kabsi.at)
Datum: 06.08.05 18:59
Mein Freund hat mich vor einigen Monaten dazu überredet, dass er beim Sex fotografieren und filmen darf. (mein Gesicht ist zwar nie oben aber der Rest). Danach hat er immer wieder gefragt und ich hab dann nach langer Bettelei ja gesagt.
Nur jetzt möchte ich, dass diese Bilder und Filme verschwinden sprich gelöscht werden. Er meinte ich kann nix machen er löscht gar nichts.
Gibt es irgendwelche möglichen rechtlichen Schritte (möchte Sie zuerst nur androhen) - er meint die Polizei hilft mir da nicht weil ich keine Beweise dafür habe, dass diese Videos und Fotos je gemacht worden sind. Wie kann ich ihn dazu zwingen, dass er es löscht??
Bin total verzweifelt ich mag nur noch, dass er das löscht - BITTE helft mir!!!
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 10.08.05 20:07
Die Polizei ist hier ohnehin der völlig falsche Ansprechpartner.
Ich GLAUBE nicht (dh. ich weiß es jetzt aber auch nicht sicher), daß Sie einen Anspruch auf Löschung besitzen, da Sie ja der Herstellung der Aufnahmen zugestimmt haben.
Sie haben jedoch unter Umständen aus dem Titel des Bildnisschutzes (§ 78 Urheberrechtsgesetz) einen Anspruch auf Unterlassung jeglicher Verbreitung (und zwar unabhängig davon, ob Sie nun auf den Aufnahmen erkennbar sind oder nicht; denn erstens handelt es sich um Ihren Körper, der da abgebildet ist, und zweitens brauchen Sie auch nicht das Risiko einzugehen, daß Sie eventuell doch von jemandem erkannt werden, zB aufgrund von Tätowierungen, der Umgebung, der Umstände der Verbreitung etc. ).
Dieser Anspruch ist mittels Unterlassungsklage vor den Zivilgerichten durchzusetzen.
Daß Sie bezüglich der Existenz dieser Aufnahmen keinerlei Beweise haben, könnte jedoch Ihre Prozeßchancen beeinträchtigen.
Allerdings ist es Sache des Richters, einzuschätzen, wem von Ihnen beiden er nun glaubt - auch schon eine glaubwürdige Aussage kann daher einen ausreichenden Beweis bilden, insbesondere wenn sich Ihr Gegner in Widersprüche verstrickt oäm.
Vielleicht haben Sie oder Ihr Ex-Freund aber auch anderen Personen von diesen Aufnahmen erzählt, sodaß auch die Zeugenaussagen dieser Personen Ihren Standpunkt stützen können ... (sog. "Zeugen vom Hörensagen").
Oder vielleicht wurden diese Aufnahmen ja auch schon jemandem gezeigt ...
Sie sollten jedenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen; dabei wird auch abschließend geklärt werden können, ob Sie einen Anspruch auf Löschung (auch von allfälligen Kopien) haben.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: stofferl (---.arz.bawag.com)
Datum: 11.08.05 14:33
§78 UrhG bietet einige Möglichkeiten, demnach es ein "Recht am eigenen Bild" gibt,- wenden sie sich an einen Anwalt ihres Vertrauens. Es wird mitunter etwas kosten, aber ich denke hier ist es angemessen auch einmal entsprechenden Druck auszüben, eine genaue Recherche sprengt aber den Ramen dieses Forums.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Frydenlund (---.2.12.univie.teleweb.at)
Datum: 21.10.05 23:37
Wieso wird es nur "mitunter" etwas kosten?
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|