|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Peter (---.adsl.VBS.at)
Datum: 09.06.05 10:07
Hallo!
Ich werde als Kleinunternehmer vier Honorarnote über 2.000 EUR in vier aufeinanderliegenden Monaten stellen.
Was muss ich denn da wem melden und abführen oder geht es auch ohne Meldung, habe sonst keine Einkünfte in diesem Jahr.
danke und LG
Peter
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum: 12.06.05 20:51
Nach § 6 Abs.1 Z.27 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) sind Umsätze von Kleinunternehmern unter EUR 22.000,- pro Jahr von der Umsatzsteuer befreit (wenn allerdings Umsatzsteuer eingehoben wird, dann ist sie auch abzuführen).
Allerdings ist nach § 21 Abs.6 UStG bereits ab einer Umsatzhöhe von EUR 7.500,- pro Jahr eine Veranlagung beim Finanzamt durchzuführen (dh, die Umsätze sind bekanntzugeben, auch wenn dafür keine Umsatzsteuer zu entrichten ist).
Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind aber zur Einkommensteuer zu veranlagen, ebenso wenn während des Jahres verschiedene Einkünfte nebeneinander bezogen wurden (zB aus selbständiger Arbeit und unselbständiger Arbeit, oder unselbständiger Arbeit bei verschiedenen Dienstgebern (gleichzeitig), oder aus selbständiger Arbeit und Pension, Arbeitslosengeld udgl.).
Aufgrund der geringen Höhe ihrer Einkünfte (Steuerbefreiung), diverser Absetzbeträge bzw. auch der Möglichkeit, den mit ihrer selbständigen Arbeit verbundenen Betriebsaufwand abzusetzen, könnte eine Veranlagung für Sie sogar vorteilhaft sein (Steuerguthaben !).
Je nach Art ihrer Tätigkeit könnte allerdings unter Umständen auch eine Versicherungspflicht nach dem GSVG gegeben sein.
Für wirklich verläßliche Auskünfte wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater (dessen Kosten übrigens ebenfalls absetzbar sind ...).
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|