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 erbrecht - pflichtteil
Autor: carota (---.11.14.vie.surfer.at)
Datum:   27.04.05 19:19

Guten Tag!
Ich bin 54 Jahre, mein Mann ist 65 Jahre. Wir sind seit 13 Jahren verheiratet.
Er hat erwachsene 2 Kinder aus erster Ehe. Ich habe keine Kinder.
Mein Mann ist mit 0 Euro zu mir in meine Eigentumswohnung gezogen, die ich bereits ausbezahlt hatte als wir heirateten.Im Grundbuch steht mein lediger Name.
Frage: Wenn mein Mann vor mir sterben sollte, wird diese, meine Wohnung auch dem Erbe zugerechnet, von dem seine beiden Kinder 2/3 Pflichtteil bekommen?
Das würde bedeuten dass ich sie nicht auszahlen kann und ich aus meiner eigenen Wohnung gehen müßte.
Stimmt das so? Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke für einen Rat!
Liebe Grüße
carota.



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 Re: erbrecht - pflichtteil
Autor: Roland HERMANN (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   28.04.05 13:07

Grundsätzlich gilt im österreichischen Eherecht die Gütertrennung, d.h. solange nichts Gegenteiliges vereinbart wurde (zB in einem Ehevertrag), behält jeder Ehegatte dasjenige Vermögen, welches von ihm in die Ehe eingebracht wurde, sowohl während der Dauer der Ehe als auch darüber hinaus (Scheidung oder eben zB auch Tod).

Ihre Eigentumswohnung kann daher auch, soferne Ihr Ehegatte vor Ihnen verstirbt, nicht in dessen Nachlaß fallen und können die Erben bzw. Pflichtteilsberechtigten Ihres Ehegatten darauf auch keinen Anspruch erheben.

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