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 Wohnungseigentum
Autor: Katerina Kuhnert (194.24.131.---)
Datum:   15.12.01 09:08

ich habe 1997 eine eigentumswohnung gekauft im kaufvertrag habe ich zur kenntniss genommen dass der verkäufer für keine bestimmte beschaffenheit der liegenschaft haftet.
der verkäufer hat jahrzehnte lang selbst in der liegenschaft gewohnt und war somit voll im bild was den zustand betrifft.
kann ich ihn auf schadensgutmachung klagen bzw macht das sinn oder ist es ein absolut aussichtsloser fall

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 Re: Wohnungseigentum
Autor: RA Mag.Dr. Stefan Rieder (---.salzburg.co.at)
Datum:   12.01.02 12:44

Leider ein völlig aussichtsloser Fall, da Sie auf Gewährleistungsansprüche verzichtet haben. Überdies wären allfällige
Ansprüche wohl auch verjährt.
Katerina Kuhnert schrieb:
>
> ich habe 1997 eine eigentumswohnung gekauft im kaufvertrag
> habe ich zur kenntniss genommen dass der verkäufer für keine
> bestimmte beschaffenheit der liegenschaft haftet.
> der verkäufer hat jahrzehnte lang selbst in der liegenschaft
> gewohnt und war somit voll im bild was den zustand betrifft.
> kann ich ihn auf schadensgutmachung klagen bzw macht das sinn
> oder ist es ein absolut aussichtsloser fall

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 Re: Wohnungseigentum
Autor: Franz Brandfellner (---.DSWWT.dswwt.at)
Datum:   11.04.02 23:52


2 Wohnungseigentümer sind nicht bereit eine Erhöhung der Betriebs-
kosten auf Grund eines geänderten Verteilungsschlüssels zu bezahlen.
Innerhalb welcher Frist müssen Maßnahmen gesetzt werden und welche
???

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