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 Mietrecht
Autor: Peter Lettner (---.dynamic.xdsl-line.inode.at)
Datum:   01.03.05 17:53

Wenn ein Eigentümer einer Eigentumswohnung diese auf ein Jahr vermietet und er innerhalb dieses Jahres die Wohnung aber verkaufen will (war auch ursprünglich der Gedanke!), kann man da den Mietvertrag vorläufig kündigen?!?!

Ich habe diesen Fall!
Ich würde mir eine Eigentumswohnung kaufen, in dieser sind aber seit 1.3.05 Leute eingemietet. Kann er mir die Wohnung trotz des Mietvertrages verkaufen und kann man hier den Mietvertrag mit den Leuten auflösen?!?!



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 Re: Mietrecht
Autor: Roland Hermann (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   02.03.05 15:39

Ohne den Sachverhalt näher zu kennen: Im Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes ist eine kürzer als dreijährige Befristung von Wohnungsmieten unzulässig, mit anderen Worten wäre der hier nur auf ein Jahr abgeschlossene Mietvertrag hinsichtlich der Befristung unwirksam und der vereinbarte Endtermin somit auch nicht gerichtlich durchsetzbar (es läge also in Wahrheit ein unbefristeter Mietvertrag vor, der nur aus den im Gesetz sehr eng umschriebenen Gründen vermieterseitig zur Auflösung gebracht werden könnte).

Da Sie zum Wohnungsankauf ohnehin einen Anwalt oder Notar beiziehen sollten, sollten Sie sich hierüber auch vor Vertragsabschluß genauestens beraten lassen !

(Vorsicht ! - Vereinbarungen mit den Mietern, daß diese einen bestimmten Endtermin einhalten werden oäm. wären von vornherein unwirksam !)

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 Re: Mietrecht
Autor: Roland Hermann (---.static.AT.KPNQwest.net)
Datum:   03.03.05 16:22

Nur als Ergänzung :
Es gibt auch im MRG-Anwendungsbereich Ausnahmen bzgl. der Mindestbefristung, zB für Studenten-Mietverträge, Zweitwohnsitze uäm. ...

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