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Autor: Martina Kainbacher (143.50.221.---)
Datum: 28.01.05 16:59
bezüglich des anspruchs auf wohnbeihilfe, hat sich mir die frage gestellt: wie wird ein gesetzlich unterhaltsberechtigtes kind definiert? da in klammer dazu nur "studenten,..." angeführt waren, würde ich gerne wissen, ob zivildienstleistende auch in diese kategorie fallen, obwohl sie ja ein "einkommen" haben?
ich wäre für eine antwort sehr dankbar.
vielen lieben gruß,
martina
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