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Autor: Mel (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 27.01.05 09:55
Eine Bekannte meines Mannes hat vor etwa einer Woche ihren Mann verloren. Die beiden lebten 22 Jahre im Haus des Mannes, waren jedoch nicht verheiratet. Der Mann hatte drei Kinder - jedoch nicht mit der Bekannten meines Mannes.
Die Kinder wollen nun die Hinterbliebene aus dem Haus haben (sofort), sind gestern ins Haus gegangen (haben irgendwo heimlich einen Schlüssel "erworben"), haben die Beerdigungskarten/Letzte Grusskarten mitgenommen (die der Lebensgefährtin des Verstorbenen) und auch das darin enthaltene Geld an sich genommen, so wie den Schlüssel eines Raumes eingesteckt, indem fast nur Eigentum, des Verstorbenen ist.
Ein Testament hat der Verstorbene nicht gemacht.
Meine Fragen lauten:
Hat die Hinterbliebene nach 22 gemeinsamen Jahren einer eheähnlichen Beziehung nicht auch ein Wohn- oder Erbrecht?
War das gestern nicht Hausfriedensbruch? (Die Polizei war sich da nicht ganz sicher (dort riefen wir an))
War das mit den mitgenommenen Beileidskarten und dem Geld nicht rechtens?
Ist die Hinterbliebene dazu verpflichtet, die Kinder des Verstorbenen jederzeit ins Haus zu lassen, wenn sie das für nötig halten?
Die Kinder des Verstorbenen kamen ins Haus und haben persönliche Sachen des Verstorbenen mit genommen - meiner Meinung nach dürfen die das auch nicht ohne weiteres - oder irre ich mich da?
Ich bedanke mich schon im Vorraus für die Antwort!
Gruss
Mel
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