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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Barthel helmut (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum: 20.09.04 21:30
Guten Tag!
Ich habe aus erster Ehe zwei Töchter, eine davon will ich enterben. die Gründe dafür möchte ich hier nicht bekanntgeben. Ich habe gehöhrt es gibt under bestimmten Umständen diese Möglichkeit.
In der Jetzigen zweiten Ehe habe ich auch eine Tochter.
Es währe nett wenn jemand mir ein paar Tips geben könnte.
mfg.Helmut Barthel
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Autor: Christa (---.4.13.vie.surfer.at)
Datum: 03.10.04 12:15
Hallo,
ich habe zwar nicht Familien- oder Erbrecht studiert, bin jedoch im Moment als 'einzige Tochter' in einer Situation, in welcher ich mich ausführlich mit dem Thema beschäftige.
Man kann Kinder nur äusserst schwierig enterben.
Enterbungsgründe sind z.B. nur Schwerwiegende, wie z.B. lebenslange oder mindestens 20-jährige Haftstrafe, Prostitution, Verschwendungssucht oder wenn der Erblasser von dem zu Enterbenden in einer persönlichen oder finanziellen Notsituation im Stich gelassen wurde.
Allerdings kann man Kinder 'auf den Pflichtteil' reduzieren, indem man ein GÜLTIGES TESTAMENT macht, in welchem man den Enterbten nicht bedenkt.
In Ihrer oben beschriebenen Situation sind m.E. nach Ihre derzeitige Ehepartnerin zu einem Viertel und und die Kinder zu jeweils einem Viertel gesetzlich erbberechtigt.
Wenn Sie jedoch ein Testament errichten, reduziert sich der gesetzliche Erbteil des Pflichtanteilsberechtigten (Noterbe) nochmals um 50 %. Mehr werden Sie Ihrer 'ungeliebten' Tochter nicht wegnehmen können, es sei denn, es trifft einer der o.a. Gründe zu.
Recht ausführliche Informationen können Sie auch auf unter dem Link
http://www.ktn-notare.at/erbrecht/gesetzlichesErbrecht.htm
finden.
Freundliche Grüße
christa
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