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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Ines (---.toveno.com)
Datum: 25.06.04 11:13
Wer haftet für entstandene Begräbniskosten, wenn zu wenig Nachlass vorhanden ist?
Ich habe nie etwas unterschrieben oder mit einem Notar gesprochen.
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Autor: Reinhard (---.utaonline.at)
Datum: 20.08.04 17:08
Selbstverständlich immer der, der das Begräbnis in Auftrag gegeben hat, da das wohl kaum der Verstorbene gewesen sein wird, hat das mit dem Nachlass nichts zu tun.
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Autor: Ines (---.dipool.highway.telekom.at)
Datum: 22.08.04 15:47
Danke für die Antwort. Nur läuft inzwischen eine Klage meiner Schwester gegen mich, dass ich mithaften würde, weil ich gegenüber meiner Mutter unterhaltpflichtig gewesen wäre. Ich habe natürlich Einspruch erhoben, da meine Mutter ein Sozialfall war und ihr sowieso nur Armengrab zugestanden wäre.
Lt. ABGB § 549: Zu den auf einer Erbschaft haftenden Lasten gehören auch die Kosten für das dem Gebrauche des Ortes, dem Stande und dem Vermögen des Verstorbenen angemessene Begräbnis.
Kompliziert ist es auf jeden Fall!
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