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 räumungsklage
Autor: Pascal (---.13.11.vie.surfer.at)
Datum:   11.02.04 09:50

hallo,
hab gegen meinen mitbewohner und untermieter eine räumungsklage einreichen müssen, heute haben wir das schreiben vom gericht bekommen in dem der tag des verfahrens angekündigt wurde. dazu steht auch dass der untermieter binnen 14 tagen ausziehen muss, gilt das jetzt ab heute oder ab dem datum des einreichen der klage (letzte woche). hab ihm da auch schon das ganze mitgeteilt.
und wie muss ich vorgehen wenn er sich an dem tag immer noch weigert auszuziehen, weil bis jetzt macht er keine anstalten sich ne wohnung zu suchen? muss ich da die polizei zu hilfe rufen oder wie kann ich das schreiben durchsetzen?

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 Re: räumungsklage
Autor: Ebner Christian (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   05.05.04 07:02

Habe am 21. März 2004 ein Haus in Klagenfurt gekauft um € 80000,00, haben alles mit einem Notar gemacht. Jetzt will die Verkäuferin jedoch vom Verkauf wieder zurück treten, da Sie der Ansicht ist sie hätte das Haus zu billlig verkauft. Am 01.05.2004 hätten wir einziehen sollen jedoch die Frau weigerte sich uns das Haus zu übergeben bzw. auszuziehen. Deshalb mußten wir auch eine Räumungsklage einbringen. Meíne Frage ist nun hat diese Frau irgendwelche Chancen doch noch diesen Hausverkauf rückgängig zu machen. Wenn ja was können wir dann fordern?
Und wie lange dauert so eine Räumungsklage bis Sie durch ist.

Danke im vorraus
hochachtungsvoll

Ebner Christian

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