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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Stefan (---.adsl.hansenet.de)
Datum: 06.02.04 12:20
Hallo,
ich habe vor einiger Zeit etwas bei Ebay ersteigert und wie ich nun merke war diese Person ein Rechtsanwalt und hat mich nun angeschrieben also der verlauf war folgender: Ich hatte den artikel ersteigert wurde dann aber wenige tage Später aus Ebay ausgeschlossen kam somit also nicht mehr in Ebay rein und auch nicht an die daten der Auktion konnte somit den Artikel nicht erwerben... nun hat mich der Anwalt angeschrieben und fordert von mir den Auktionsbetrag also 30 euro + 22 Euro Geschäftsgebühr!! Das ist doch wirklich eine schweinerei ich sehe es garnicht ein soeinen hohen Betrag zu zahlen. Bin ich dazu verpflichtet den Betrag zu zahlen oder wie sieht die rechtliche lage aus?
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