|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Karin (---.salzburg-ag.at)
Datum: 08.04.03 10:33
hat man doch noch eine Chance zu seinem Recht zu kommen!?!?
kurze schilderung:
vor ca. 2 Jahren kam es bei einer Privatfeier zu einer schlägerei ,wo ca.4-6 Personen beteiligt waren darunter auch mein mann.
einem wurde dabei die nase gebrochen und der jenige behauptete ,dass ihm seine nase von meinem mann gebrochen wurde. das stimmte nicht und konnte auch keiner ausser sein bruder bezeugen. es waren genug zeugenaussagen wo keiner dies bestätigen konnte.
dieser fall kam dann zu der aussergerichtichen stelle wo man von meinen mann 20.000 ATS forderte. Da er aber darauf nicht einging weil er ja nicht schuld war, kam es zu einer "Gerichtsverhandlung"
Mein Mann ging dort hin.Leider ohne Rechtsanwalt!!!!
Der Staatsanwalt riet ihm dass er zahlen sollte ( Schmerzensgeld, Anwaltskosten und so weiter) weil wenn er das nicht zahlen würde ,dann würde er noch dazu vorbestraft werden . das schüchterte ihn dermassen ein ,dass er einwilligte und alles bezahlte.Es wurden nicht einmal die geladenen Zeugen befragt.
Das ganze kostete meinen Mann 50.000 ATS. ( Obwohl er nicht schuldig ist)
Das verfahren wurde somit eingestellt.
Vor kurzen hat mein mann von der Krankenkasse eine Schadenersatzforderung von ca.2500 € bekommen.
Aufgelistet wurden unter naderem auch 4 Tage Krankenhaus
Davon ist uns aber nichts bekannt ,dass der geschädigte 4 Tage im Krankenhaus gelegen hätte.
habe jetzt bei der Krankenkasse eine Bestätigung angefordert dass das belegt wird auf grund welcher Verletzung dieser geschädigte im Krankenhaus war.
Nun zu meiner Frage.
Kann man das wenigstens der Krankenkasse noch beweisen dass mein mann nicht schuldig ist ,oder muss das ganze noch mal vor gericht.? Und würde es sich das auszahlen?
Oder kommt das ganze dann noch teurer??????
Vielleicht kennt sich jemand aus und kann uns einen Rat geben.
das ist doch nicht gerecht,oder???
Karin
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Quicktrader (---.506.15.wu-wien.teleweb.at)
Datum: 05.08.03 04:19
Schätze mal, dass man Berufung einlegen sollte...nach Rücksprache mit einem Rechtsanwalt. Sollte möglich sein, wenn tatsächlich Zeugen nicht eingeladen wurden.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|