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 § 17 OWiG - satte 200 euro
Autor: hotie (---.dip0.t-ipconnect.de)
Datum:   22.11.03 04:36

§ 17 OWiG satte 200 Euro

Guten Morgen, habe soeben meinen Bußgeldbescheid vom LK erhalten. Bin 46 außerhalb geschlossener Ortschaft zu schnell gefahren. Nun habe ich einen aktuellen Katalog vorliegen wonach ich 100 Euro + Verwaltungskosten zahlen muß. In meinem Bescheid werden aber 200 Euro + 18,10 Euro verlangt. Ist dieses zulässig, oder sollte ich Einspruch einlegen. Um ein Fahrverbot werde ich nicht kommen, da ich schon eine Einlassung gemacht habe und diese nicht anerkannt wurde, die 3 Punkte in Flensburg sind meine ersten. Ich bitte hier um schnelle Hilfe bzw. Tipps, wie ich mich verhalten sollte.
Dank an alle Leser!!
Holger

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