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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Gunther Hebein (---.utaonline.at)
Datum: 14.10.03 14:58
Von VfGH wurde mir mitgeteilt, daß ich gerichtlich beschliessen lassen müsse, dass ich und meine Freundin gleichermassen für unsere Tochter die Obsorge haben.-Wir sind uns beide einig, daß Vater und Mutter zum Wohle des Kindes gleichberechtigt sein sollten.
Wie gehe ich da vor? Brauche ich einen Rechtsanwalt oder kann ich den Antrag schriftlich einreichen.
Wieviel kostet so etwas? Kann ich das von der Republik dann einklagen, weil ja eindeutig in die Grundrechte der freien Selbstbestimmung und der Gleichberechtigung eingeriffen wird.
MfG
Gunther Hebein
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Autor: Maria (194.112.173.---)
Datum: 04.11.03 13:21
Da hast recht. Ich wollt auch grad eine Frage reinschreiben, sehe aber, dass es fast nur Fragen und keine Anworten gibt. Probiers mal mit www.tews.at - da hab ich ímmer eine Antwort bekommen. Viel Glück
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Autor: max (62.218.246.---)
Datum: 30.12.03 08:06
da habt ihr recht, für was man ein forum der art überhaupt einrichtet, für die fische. warte auch schon 2 wochen .
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