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Autor: Dr. Stahlhoff (208.136.55.---)
Datum: 20.10.03 09:38
Ich habe in Österreich eine Halle (Holzmarkt gekauft) und einen Notar mit der Abwickelung des Geschäftes beauftragt (Ware gegen Geld)
Der Notar hat ohne meine Einwilligung,ohne Vorliegen eines Originaltreuhandvertrages und ohne Vorliegen der im Treuhandvertrag geforderten Originalübernahmebescheinigung der von mir beauftragten Spedition die komplette Summe ausgezahlt, obwohl die Halle nur zu einem Teil geliefert wurde(Dacheindeckung,Lichtschacht auf dem Dach,alle Türen, Fenster, Rolltore ,Heizungsanlage, wurden angeblich gerade vorher gestohlen)-Wie kann ich den Notar haftbar machen?
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