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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: adamok (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum: 16.10.03 11:49
Sehr geehrte Damen und Herrn!
Ich habe im Jahre 2000 ein dreistöckiges Haus gekauft. Der Eingangsbereich wurde im Jahe 1991 so vergrössert, dass man im diese Vergröserung auch im ersten Stock als Wohnfläche nutzen kann. In der den letzten Monaten ist mir aufgefallen, dass die Haustüre sich nicht mehr ganz öffnen ließ, ohne das die Türe am Boden streife und jetzt gar nicht mehr ganz auf geht. dies gilt auch für die Fenster in diesem Bereich. Ich habe dann einen Schreiner kommen lassen, welcher mit mitteilte, dass sich dieser Anbau sehr stark gestzt hat und wohl das Fundament für den Anbau nich sehr gut sei.
Nun meine Frage:
1.Kann ich den Vorbesitzer verantwortlich machen, wenn im Kaufvertrag nichts von einem Ausschluß einer Gewährleistung steht und dieser Mängel mir beim Kauf verschwiegen wurde, obwohl dieser sich schon abgezeichnet hat?
2. Über welchen Zeitraum habe ich Anspruch auf Gewährleistung ?
3. Was mache ich im Falle einer Ablehnung des Verkäufers.
4. Wie ist vorzugehen ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe !
MfG
Adamo Kirsch
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