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 3-jährige Verjährungsfrist
Autor: Holzer (---.utaonline.at)
Datum:   29.06.03 07:56

Guten Tag,

ich hatte am 14.07.2001 einen unverschuldeten Unfall. Mein Rechtsanwalt hat bis heute noch keinen schriftlichen Vertrag (über vereinbarte Leistungen mit mir) mit mir gemacht und auch noch keine Vollmacht von mir (er hat noch nicht danach bei mir gefragt). Er war aber bei drei Verhandlungen am Bundessozialamt mit mir und ich habe außerdem eine (erste) ungewidmete Akontozahlung des Unfallverursachers, über meinen Rechtsanwalt, erhalten (vor einem Jahr). Nach einer weiteren Akontozahlung sucht mein Rechtsanwalt laufend an.


Meine Frage:

Ich sollte doch vor der 3-jährigen Verjährungsfrist auf Verjährungsverzicht (verlängert den Verjährungszeitraum auf bis zu 30 Jahre) klagen oder aber innerhalb der besagten 3-jährigen Verjährungsfrist die eigentliche Klage (Schmerzensgeld, Schadenersatzansprüche) vorbringen.

Mein Rechtsanwalt sagt mir aber diesbezüglich das bei laufenden Akontozahlungen, (der Unfallverursachers stimmt also durch die erfolgten Akontozahlungen zu), der Verjährungszeitraum nicht verloren geht, und also ich (bzw. mein Rechtsanwalt) noch nicht auf Verjährungsverzicht klagen brauchen.

Stimmt das oder verliere ich meine Ansprüche wenn ich vor der 3-jährigen Verjährungsfrist nicht klage (bzw. schon früher da die Gerichte überlastet sind und vielleicht ein Bearbeitungszeitraum dazugerechnet werden sollte.)



Mit freundlichen Grüßen

Holzer Erich

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