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 Erbe Pflichtteil vor Tod einklagen
Autor: Aries Eins (---.24.11.vie.surfer.at)
Datum:   24.11.14 23:45

Guten Tag, folgend die Eckdaten:
Ehepaar verkauft nach Scheidung verschuldetes Haus in Niederösterreich.
Nach Schuldentilgung bleibt eine Restsumme,die beiden ausbezahlt wird und die beide für eine Anzahlung für eine neue Unterkunft verwenden.
Frau heiratet neuen Mann und kauft mit ihm neues Haus und führt ein arbeitsreiches und dadurch auch wohlhabendes Leben.
Erwachsener Sohn vom geschiedenen Ehepaar wird irgendwann mal alleiniger Erbe vom neues Haus der Mutter und ihrem neuen Mann.
Dieser erwachsene Sohn braucht aber JETZT Geld und ist der Meinung, ihm steht aus dem Verkauf des Hauses nach der Scheidung der Eltern sein Pflichterbteil zu und er möchte dieses Pflichterbe sofort ausbezahlt bekommen.
Wie sieht die rechtliche Situation aus?
Steht dem Sohn überhaupt etwas vom Verkauf des Hauses zu? Es gehörte den inzwischen geschiedenen Eltern und nicht dem Sohn.
Nach Ansicht des Sohnes lebt die Mutter im Wohlstand und muß ihm daher bereits jetzt seinen Pflichtteil vom Erbe auszahlen (er will ihn einklagen).
Aber die Mutter und ihr neuer Mann sind jung und gesund. Es könnte ja auch sein, dass sie das neu gekaufte Haus irgendwann verkaufen und das Geld ausgeben, dann würde nach ihrem Tod der Sohn nichts erben, weil nichts da ist. Also gäbe es dann auch keinen Pflichtanteil.
Der Sohn sagt aber, er hat sich bereits erkundigt, er kann den Pflichtteil vor dem Tod einklagen.
Stimmt denn das? Wie soll denn die Berechnung funktionieren? Man weiß ja nicht, welcher Wert zum Zeitpunkt des Todes da sein wird.

Ich bitte um rasche und einfache Antworten, da die Angelegenheit zu eskalieren droht.

Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Aries Eins

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 Re: Erbe Pflichtteil vor Tod einklagen
Autor: JLG (---.dsl.sil.at)
Datum:   27.12.14 16:35

Dem Sohn steht nichts zu, eine vorzeitige Auszahlung des Pflichtteils ist immer freiwillig. Es gilt: Erst sterben, dann erben.

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