|
rechtsanwalt.at Forum
|
Autor: Angelina (80.240.238.---)
Datum: 22.10.13 13:15
Meiner Firma wurden Rechnungen an eine falsche Rechnungsadresse gesendet, uns sind die Rechnungen nicht zugegangen, haben erst jetzt alle Rechnungne - über drei Jahre hinweg - bekommen.
Muss man die Rechnungen bezahlen - Leistung ist erbracht worden.
Ab und zu wurden wohl Rechnungen an die richtige Adresse gesendet, daher ist uns auch nichtfallen dass manche rechnungen fehlen.
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: wali (---.141.0.141.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 18.05.14 09:34
Ich habe von ÖSW Vorschreibungen mit falschen Namen und keinen nachvollziehbaren Betreff erhalten. Natürlich Einspruch und Antrag auf Richtigstellung aller vorgelegten Unterlagen. Die Richterin im Bezirksgericht hat diesen Einspruch abglehnt und ich mußte die Gerichtskosten zahlen.
Heute So morgen So
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|
Autor: Neunteufel (---.atnat0042.highway.a1.net)
Datum: 22.02.15 10:59
Autor: MissAlexx (---.115.133.117.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 22.10.13 01:21
Hallo Forum,
ich h�tte eine Frage zur Kaution meiner Mietwohnung!
ich wohne seit ca. 4 Jahren in einer (privaten) Mietwohnung, welche ich nun k�ndigen m�chte. Ich habe zu Mietbeginn 3.500 Euro an Kaution gezahlt. Als ich jetzt meinen Mietvertrag angesehen habe, habe ich - etwas schockiert - folgenden Absatz gefunden:
"F�r das vom Vermieter beigestellte und in der vertragsgegenst�ndlichen Wohnung vorhandene Inventar hat der Mieter bei Beginn des Mietverh�ltnisses einen einmaligen Invesitionsbeitrag von � 3.500 an den Vermieter zu zahlen. Bei Beendigung des Mietverh�ltnisses hat der Vermieter den obigen Investitionsbeitrag an den Mieter zur�ckzuerstatten, wobei sich jedoch der R�ckerstattungsbeitrag pro Jahr der Mietdauer um 15% des umseits angef�hrten Investitionsbeitrages vermindert".
Darf mein Vermieter das vom Gesetz her �berhaupt - also weniger Kaution zur�ckzahlen als die 3.500 Euro?
�ber Antworten w�rde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Beste Gr��e,
MissAlexx*
|
|
|
Antwort zu dieser Nachricht
|
|