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 Notfalltestament
Autor: leonhard . R. (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   03.11.13 23:27

hallo,
Rechtslage unklar, suche fachlichen Rat

Eine sehr zu mir sehr nahestehende Frau ist im Jänner 2013 schwer erkrankt und von Ihrer Schwester im April von Salzburg nach Linz in ein Seniorenheim gebracht worden.
Anfangs Juni d. jahres besuchte ich zusammen mit Ihre Freundin die Frau in Linz.
Gleich am Anfang unseres Besuches bat sie uns in ihr Zimmer und erkärte, eine wichtige Mitteilung uns machen zu müßen.
sie befürchtet, dass ihre Schwester sie entmündigen möchte und deshalb uns gegenüber erklärt, das von ihr vor Jahren in Salzburg bei einem Notar verfasste Testament möchte sie ändern, ihre Wohnung in Salzburg sollte nun mein Sohn 17 Jahre bekommen und nicht wie im Testamnt schrifftlich erklärt eine Wohltätikeitsorganisation. Ich werde gebeten die notwendigen Schritte einzuleiten.
Ich habe darauffolgend das Notarbüro kontaktiert. Das Testament wurde bestätigt und vereinbart, dass die Frau eine schriftliche Änderung abgibt und eine Testierfähigkeit von einem Arzt vorlegt.
Anfangs Juli besucht ich alleine die Frau in Linz. Über mein Handy konnte Sie mit dem Notar in Salzurg die gewünschte Änderung erklären und man verblieb auf eine noch abzustimmende Terminvereinbarung in Salzburg. Auch wegen der Testierfähigkeit musste noch eine Terminabsprache mit Ihrem Hausarzt getroffen werden.
Der tel. Kontakt im Seniorenheim funktionierte dann nicht mehr wie bisher, es wurde immer bei einem Anruf erklärt, die gewünschte Person sei nicht zu sprechen, ohne eine Begründung zu bekommen.
Am 1. Oktober 2013 erhielt ich dann bei einem Anruf nach einer massiven Beschwerde von der Heimleiterin, dass die Frau schon Ende August verstorben ist und von Ihrer Schwester eine Kontaktsperre für Besuche und Telefonate angeordnet hat.
Ich habe mich daraufolgend an das zuständige Notariat tel. gewandt, meine Sachlage der dort zuständigen Substitantin versucht zu erklären , bin aber sehr unfreundlich und unsachlich abgespeist worden.
1.) Mein Sohn ist minderjährig, 17 Jahre , ich habe die alleinige Obsorge.
2.)ist die Sachlage für ein Notfall-Testament ausreichend (hat auch eine Chemotherapie nach Ihrer Operaton abgelehnt)
3.auf eine eventuelle Gegenklage will ich mich keinesfalls einlassen. Eine Entscheidung müsste im Außerstreitverfahren zur Kenntniss genommen werden.
Ich hoffe sie können mich in der Sache beraten.
Danke Leonhard

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Notfalltestament
Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum:   06.12.13 04:15

Die Sache ist relativ einfach:
Kein neues Testament - kein Erbe für Sie (bzw. Ihren Sohn).

Antwort zu dieser Nachricht
 
 Re: Notfalltestament
Autor: Josef (---.adsl.highway.telekom.at)
Datum:   12.02.14 22:20

Wenns ums Geld geht wird gestritten gell?

Was muss passiert sein wenn ein Erbe an eine Organisation geht und wenn dass das einzige gültige Testament ist, dann gilt das auch.

Ansonsten gehts nach der Reihenfolge. Zuerst die Kinder, auch wenn minderjährig ist oder in Teilen je nach dem wie viele Kinder es gibt.

Ehepartner bekommt Rente und bei Eigentum ein Wohnrecht. Schwester erhält einen Pflichtanteil.

Lebensgefährten/Freunde existieren im Erbrecht nicht. Insofern zu vergesen.

Aber wenn das Testament nicht mehr geendert werden konnte, dann ist das alte gültig.

Ergo gibt es nur eine Rente für den Sohn und der Rest geht an die Organisation.

Ist so!

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