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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: MissAlexx (---.115.133.117.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 22.10.13 01:21
Hallo Forum,
ich hätte eine Frage zur Kaution meiner Mietwohnung!
ich wohne seit ca. 4 Jahren in einer (privaten) Mietwohnung, welche ich nun kündigen möchte. Ich habe zu Mietbeginn 3.500 Euro an Kaution gezahlt. Als ich jetzt meinen Mietvertrag angesehen habe, habe ich - etwas schockiert - folgenden Absatz gefunden:
"Für das vom Vermieter beigestellte und in der vertragsgegenständlichen Wohnung vorhandene Inventar hat der Mieter bei Beginn des Mietverhältnisses einen einmaligen Invesitionsbeitrag von € 3.500 an den Vermieter zu zahlen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Vermieter den obigen Investitionsbeitrag an den Mieter zurückzuerstatten, wobei sich jedoch der Rückerstattungsbeitrag pro Jahr der Mietdauer um 15% des umseits angeführten Investitionsbeitrages vermindert".
Darf mein Vermieter das vom Gesetz her überhaupt - also weniger Kaution zurückzahlen als die 3.500 Euro?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Beste Grüße,
MissAlexx*
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Antwort zu dieser Nachricht
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Autor: Neunteufel (---.atnat0042.highway.a1.net)
Datum: 22.02.15 10:57
Autor: MissAlexx (---.115.133.117.wireless.dyn.drei.com)
Datum: 22.10.13 01:21
Hallo Forum,
ich h�tte eine Frage zur Kaution meiner Mietwohnung!
ich wohne seit ca. 4 Jahren in einer (privaten) Mietwohnung, welche ich nun k�ndigen m�chte. Ich habe zu Mietbeginn 3.500 Euro an Kaution gezahlt. Als ich jetzt meinen Mietvertrag angesehen habe, habe ich - etwas schockiert - folgenden Absatz gefunden:
"F�r das vom Vermieter beigestellte und in der vertragsgegenst�ndlichen Wohnung vorhandene Inventar hat der Mieter bei Beginn des Mietverh�ltnisses einen einmaligen Invesitionsbeitrag von � 3.500 an den Vermieter zu zahlen. Bei Beendigung des Mietverh�ltnisses hat der Vermieter den obigen Investitionsbeitrag an den Mieter zur�ckzuerstatten, wobei sich jedoch der R�ckerstattungsbeitrag pro Jahr der Mietdauer um 15% des umseits angef�hrten Investitionsbeitrages vermindert".
Darf mein Vermieter das vom Gesetz her �berhaupt - also weniger Kaution zur�ckzahlen als die 3.500 Euro?
�ber Antworten w�rde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank!
Beste Gr��e,
MissAlexx*
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