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 Erbrecht, Verlassenschaft im Ausland
Autor: Max (---.33.11.vie.surfer.at)
Datum:   09.09.13 18:29

Hallo!
Mein Vater ist am 01.03.2013 in Wien verstorben, er war österreichischer Staatsbürger. Das Testament hat er in der Ukraine verfasst, wo er sein sämtliches Vermögen seiner Lebensgefährtin überlassen hat. In Österreich hat er Schulden in Höhe von 233000€ hinterlassen(was ich vor kurzem vom Notar erfahren hab und jetzt auch per Gerichtsbeschluss), er wurde irgendwann das Opfer eines Betrugs und der Kredit bei der Bank blieb an ihm hängen. Es gibt in Österreich nicht zu erben, somit haftet seine Lebensgefährtin nicht für die Schulden. Allerdings hat mein Vater ein Hotel am schwarzen Meer hinterlassen(dessen Existenz er hier über Jahre verheimlicht hat). Ich führe gerade einen Rechtsstreit mit seiner Lebensgefährtin wegen dem Hotel(Rechtsstreit in der Ukraine).
Der Notar sagte mir dass er die Gläubiger nicht davon in Kenntnis setzen wird, dass das Hotel existiert, da das unbewegliche Vermögen im Ausland nicht in seine Jurisprudenz fällt. Meine frage: wenn die Gläubiger davon erfahren würden, dass mein Vater so etwas besitzt und sie das eventuell erben wird, und die Gläubiger keinen Cent von diesem Geld sehen, könnten sie das Geld von ihr fordern, und wenn ja, in welcher Form müsste dies geschehen, über seine Klage über die Botschaft, bevor sie das Hotel auf sich registriert, oder hier in Österreich? Oder haben sie überhaupt keinen Anspruch weil die Verlassenschaft im Ausland ist?
Vielen dank für die Hilfe im voraus!

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