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 Verlassenschaft Problem Stiefmutter
Autor: nini (---.116.247.56.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   06.08.13 19:25

Guten Tag!

Ich habe bis vor 3jahren im Hausteil meiner verstorbenen Großeltern gelebt, das schon immer mir versprochen war(Eigentum von meinem Vater).
Mein Vater war immer strikt gegen Testamente und der Auffassung "dafür gibt es Gesetze"

Mein Vater und seine seit 17 Jahren angetraute Frau (sie ist Erwerbstätig und hat nichts in die Ehe miteingebracht) im direkt angebauten Haus (ein Eingang).
Durch beinahe krankhafte Eifersucht und Sticheleien seitens meiner Stiefmutter, die sie immer nur über meinen Vater austrug bin ich ausgezogen und zahl lieber Miete als das spiel auf kosten meines Vaters weiter auszutragen.
Kontakt zu meinem Vater bestand weiterhin.

Kurz darauf erkrankte mein Vater an Krebs und ist vor kurzem verstorben.

Bei dem ersten Gespräch mit dem Notar wurde ein mündliches Nottestament mit angegebenen Zeugen vorgelesen das mein Vater gemacht haben soll, einen Tag vor geplanter Einlieferung in das Spital aufgrund einer Kontrolle nach einem Sturz 3 Tage zuvor und der Morfineinstellung.
Mein sofortiger Einwand ist ihnen sicher klar und der Notar las aus dem Gesetzbuch und meinte das keine Notsituation bestand.
Und das es Gesetzlich eine 2/3ich 1/3sie Aufteilung wäre.
Im Protokoll stand nur das ich einen Einwand habe aufgrund nichtvorhandener Notsituation.
Bedeutet das jetzt das es noch nicht vom Tisch ist oder ist das jetzt geklährt?

Ich versuch mich kürzer zu halten!

Meine Stiefmutter wurde kreidebleich und meinte sie besteht auf ihr wohnrecht des gesamten Hauses, denn sie hat im bisher von mir bewohnten Hausteil jetzt ein Arbeits und ein Gästezimmer. (aber weder Arbeit noch Gäste!)
Sie sagte sie hat vor noch lange zu leben (sie ist erst um die 40) und ob mir das klar ist das ich die fälligen Reparaturen (dieses Jahr neue Fenstern, nächstes Jahr Haussockel und auch bald das Dach) zahlen muss und nur sie lebt im Haus.

Sie hat Wohnrecht das is mir klar, aber gilt das für das gesamte Haus einschließlich der von mir bis vor 3Jahren bewohnten Hälfte?
Muss ich dann wirklich Kuststofffenster erneuern die in Ordnung sind und den Rest auch?

Die beiden Schwestern meines Vaters und auch ich wissen von einem Sparbuch über 60000 aus der Abfertigung meines Vaters das er für die Erneuerung des angesprochenen Daches zurückgelegt hat.
Darauf angesprochen sagte der Notar das er nur von einem Konto Aukunft bekommen hat, aber er wird nochmal nachfragen.
Meine Stiefmutter bestreitet die Existenz eines Sparbuches.
Geht das so einfach kann man da nichts machen?

Das Nottestament war plötzlich kein Thema mehr und die Gehässichkeit meiner Stiefmutter kam zum Vorschein.
Ich sagte ich möchte Sachlich bleiben und schlug ihr die Möglichkeit vor sie mit ihrem 1/3 auszuzahlen.
Das Angebot verneinte sie.
Ich sagte das uns beiden klar ist keinen weiteren Kontakt halten zu wollen und es besser ist eine Lösung der Trennung zu finden und schlug vor das sie mich ausbezahlen könnte.
Darauf konnte sie noch nicht antworten und bestand auf die Schätzung des Inventars und des Hauses.

Was kann da noch auf mich zukommen?
Kann ich auf ein ausbezahlen meiner 2/3 bestehen?
Falls der von mir einst bewohnten Hausteil nicht ins Wohnrecht fällt kann ichs dann vermieten trotz nur einen Eingangs.
Bzw. Kann ich es dann so baulich ändern lassen das es vermietbar ist?

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 Re: Verlassenschaft Problem Stiefmutter
Autor: nini (---.116.247.167.wireless.dyn.drei.com)
Datum:   07.08.13 15:17

Oh, ich hab den Abschluss vergessen.....

Ich hoffe ich hab meine Situation verständlich geschildert und bitte /flehe um möglichst viele Antworten.








....alles erlebte macht einem weiser.

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 Re: Verlassenschaft Problem Stiefmutter
Autor: j. l. gasperini (---.dsl.sil.at)
Datum:   15.08.13 13:06

1. Nottestament: Auch meiner Einschätzung nach ist das nicht rechtsgültig, aber das entscheidet vorerst der Gerichtskommissär ("Notar").

2. Bevor Sie einen Streit austragen, wer welchen Teil des Hauses unter welchen Bedingungen bewohnen darf, würde ich die ortsübliche Miete feststellen lassen und 2/3 davon von der Stiefmutter einverlangen.

3. Über Reparaturen entscheidet grundsätzlich der Mehrheitseigentümer. Falls Ihre Stiefmutter ohne Ihre Zustimmung neue Fenster einbauen lassen will, wäre das sogar Besitzstörung.

4. Sparbuch: Sobald Sie die Einantwortung ausgestellt bekommen haben, sind Banken verpflichtet, Ihnen Auskunft über das Vermögen Ihres Vaters zu erteilen. Bis dahin ist der Gerichtskommissär ("Notar") verpflichtet, Ihren Hinweisen nachzugehen. Vielleicht haben Sie eine Vermutung, von welcher Bank dieses Sparbuch ausgestellt wurde...

5. Nehmen Sie eine erste kostenlose Rechtsberatung in Anspruch und überlegen Sie, ob Sie nicht einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen beauftragen wollen. Das kostet zwar, spart aber unglaublich viel Ärger und Nerven.

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