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 Darf ein Arzt falsche Rechnungen ausstellen, um sich zu rächen?
Autor: Marion Fohl (---.dip.t-dialin.net)
Datum:   29.03.03 10:16

Hallo,

ich habe ein paar Fragen bezüglich der Kinderärztin meines Sohnes.

1. Kann ein Arzt für einen versäumten Termin 500,- Euro Schadensersatz fordern, obwohl dies nie vereinbart wurde?

2. Kann ein Arzt aus Ärger eine inkorrekte Rechnung ausstellen?

Zum konkreten Fall:

Mein Sohn ist 4 Jahre alt und leidet an einer auditiven Wahrnehmungsstörung. Die Kinderärztin riet mir, ihn in logopädische Behandlung zu geben. Nach einigen Therapiestunden und Beobachtung durch einen Psychologen wurde mir seitens der Logopädin und des Psychologen geraten, ergänzend Ergotherapie anzuwenden. Dafür benötigte ich ein Rezept und vereinbarte einen Termin mit meiner Kinderärztin. Bei diesem Termin sollte mein Sohn nochmal vorgestellt werden (Dauer ca. 45 Minuten). Aber ich verlor den Terminzettel und versäumte dadurch den Termin. Als mir in Erinnerung kam, daß ich ja einen Termin hätte, rief ich umgehend bei der KÄ an. Dort erfuhr ich, daß der Termin schon vorbei sei. Sie hat sich so dermaßen darüber geärgert, daß sie mir den neuen Termin erst in 4 Wochen gab. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Terminkalender einer einfachen Kinderärztin für 4 Wochen so dermaßen ausgebucht ist. Zudem forderte sie 500,- Euro Schadensersatz für den ausgefallenen Termin.

Ich bezahlte weder die 500,- Euro, noch nahm ich den neuen Termin an. Es ging um Zeit. Da die Ergotherapie dringend war, blieb mir nichts anderes übrig, als mir einen kurzfristigeren Termin bei einer anderen Kinderärztin zu holen. Diesen bekam ich innerhalb von einer Woche. Mein Sohn wurde untersucht und das Rezept ausgestellt. Alle 10 Therapiestunden mußte ich ein neues Rezept besorgen. Dies gilt je für die logopädische Therapie und Ergotherapie. Die Folgerezpepte für die Logopädie bezog ich weiter von der ersten Kinderärztin. Und da mein Sohn für die notwendige Ergotherapie bei der zweiten Kinderärztin ausgiebig untersucht worden war, bezog ich die Folgerezepte dafür auch weiterhin von der zweiten Ärztin.

Meine erste Kinderärztin verhielt sich seit dem Terminversäumnis sehr komisch. Sie verlegte Rezepte und dafür nötige Untersuchungsunterlagen. Sie kommunizierte mit mir nur noch über die Logopädin, das heißt, sie telefonierte mit der Logopädin, und diese mußte mir alles ausrichten. Zum Beispiel, daß sie nur noch Rezepte ausstellt, wenn sie meinen Sohn zu Gesicht bekommt.

Und kürzlich erhielt ich eine überhöhte Rechnung mit verschiedenen Posten, die ich nie in Anspruch genommen hatte. Drei Tage lang versuchte ich sie zu erreichen, um mir diese Posten erklären zu lassen. Drei Tage lang ließ sie nur über ihre Sprechstundenhilfe ausrichten, daß sie sich schon melden werde. Endlich nach 3 Tagen rief sie an und erklärte, daß sie sehr darüber verärgert sei, daß ich eine zweite Kinderärztin konsultiert habe. Dieses "Ärztehopping" ließe sie nicht mit sich machen. Sie würde meinen Sohn nicht mehr behandeln, ich solle zu der anderen Kinderärztion gehen. Es stellte sich heraus, daß sie die falsche Rechnung aus Wut ausgestellt hatte. Statt 67,03 Euro brauche ich eigentlich nur 10,72 Euro zu bezahlen. Die Posten "Betreuung chronisch Kranker" und "Konsiliarische Erörterung, konsil. Gespräch mit Fr. Dr. (zweite Kinderärztin)!" sind QUATSCH.

Ist das alles zulässig? Kann sich eine Kinderärztin sowas erlauben? Macht sie sich damit nicht strafbar? Oder habe ich falsch gehandelt, weil ich auf Rücksicht auf meinen Sohn eine andere Kinderärztin in Anspruch nehmen mußte, um ihm eine dringliche Therapie zu ermöglichen?

Für Ihre Stellungnahme dazu wäre ich sehr dankbar.

Freundliche Grüße
Marion Fohl

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