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rechtsanwalt.at Forum
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Autor: Lennard Dole (---.dip.t-dialin.net)
Datum: 14.03.03 08:03
Ich hatte ein Hotel für einen Skiurlaub gebucht, musste allerdings kurzfristig krankheitsbedingt absagen.
Ist es rechtmäßig, wenn das Hotel, welches nicht ausgebucht ist(!), 70 Prozent Stornogebühren als Entschädigung verlangt?
Wie ist Schaden definiert bzw. wie wird er in diesem Fall ausgelegt?
Vielen Dank.
Mit freundlich Grüßen,
Lennard Dole
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